Justiz-Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann: Grundlage und Maßstab für das neue Gesetz kann nur die Rechtsprechung sein
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6. Plattform Gesundheit des IKK e.V. zum Thema Patientenrechte
Grundlage und Maßstab für das Gesetz könne dabei nur die Rechtsprechung sein, untermauerte die Staatssekretärin. Sie verwies auf eine Untersuchung, wonach 61 Prozent der Deutschen nicht wissen, welche Rechte sie als Patienten haben.
Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., zeigte sich erfreut, dass mit dem vorliegenden Entwurf zum Patientenrechtegesetz grundlegende Ansprüche der Patienten nach Information und Aufklärung, aber auch auf Leistung konkret geregelt werden. Als Handwerker sei es Wollseifer gewohnt, dass er seinen Kunden eine gute Arbeit schulde. Deshalb ist es nach seiner Aussage auch richtig und gut, wenn durch das neue Gesetz klare Regelungen für eine Leistungsentscheidung gesetzt werden.
Der Geschäftsführer der Akademie für Ethik in der Medizin, PD Dr. Alfred Simon, sagte, dass die vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Arzt auch das neue Gesetz nicht erset-zen könne. Die Grundhaltung des Arztes muss immer das Handeln zum Wohle des Patienten sein, so Simon. Vor allem bei den IGeL-Leistungen stoße der Arzt jedoch an seine Grenzen. Hier müsse nachgebessert werden, ebenso wie auch bei der Beweislastumkehr, die nicht nur bei groben Behandlungsfehlern greifen dürfe. Simon plädierte für die Einrichtung eines im Vorfeld diskutierten Entschädigungsfonds. Dieser wird jedoch sowohl vom Bundesjustizministerium, als auch vom Bundesgesundheitsministerium abgelehnt. Das ist nicht mit dem deutschen Haftungsrecht konform, sagte die Staatssekretärin im Bundesjustizministerium.
Klaus Kirschner, Vorstand der Alexandra-Lang-Stiftung, sagte: Es ist ein Fortschritt, dass wir ein Patientenrechtegesetz bekommen. Seine Forderung für IGeL-Leistungen: eine grundsätzliche Beweislastumkehr im Gesetz festschreiben.
Das Gesetz ist überfällig, so formulierte es Dr. Regina Klakow-Franck, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Bundesärztekammer. Bereits auf dem Ärztetag 2005 haben sich die Mediziner eindeutig positioniert. Das neue Gesetz betrachtet die Ärztin aber auch skeptisch. Vor allem bei der verschärften Dokumentationspflicht sei die Frage, ob dies praktikabel sei: Das ersetzt nicht das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Gespräch.
Wer ein Recht hat, wird auch Ernst genommen, brachte es Ulrich Hannemann, versichertenseitiger Vorsitzender des Verwaltungsrates der IKK classic zum Ausdruck. Aus Sicht der Selbstverwaltung begrüßt er das kommende Gesetz vor allem auch die Regelung, dass sich Krankenkassen bei Behandlungsfehlern für ihre Versicherten stärker einsetzen können.
Karin Knufmann-Happe, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Gesundheit, betonte, dass mit dem neuen Gesetz Transparenz geschaffen werde. Der Status quo ist vielen nicht bekannt, sagte sie. Regelungen zu einer verbindlichen Haftpflichtversicherung sind nach ihrer Aussage bewusst nicht im Gesetz: Das ist Ländersache, wir sind außen vor.
Einzelfälle seien nicht geeignet für grundsätzliche Regelungen, sagte Prof. Dr. Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht. Er plädierte dafür, die Fristenregelung, wonach Krankenkassen grundsätzlich innerhalb von drei Wochen über medizinische Behandlungen oder Verordnungen entscheiden sollen, zu revidieren. Wenner: Das sollte nur auf unaufschiebbare Entscheidungen begrenzt werden.
Nach Aussage von Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., sind die Rahmenbedingungen mit dem jetzt vorliegenden Entwurf des Patientenrechtegesetzes gesetzt. Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens werde damit jedoch nicht verschwinden und auch die medizinische Behandlung und Pflege werde keine risikofreie Zone. Was gebraucht wird, ist Transparenz und Information.
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Datum: 07.03.2012 - 13:40 Uhr
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