Zusammenbruch von Lehman Brothers. Droht Anlegern der Totalverlust?

Zusammenbruch von Lehman Brothers. Droht Anlegern der Totalverlust?

ID: 59208

Nach dem Zusammenbruch des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers befürchten viele Anleger den Verlust ihres Kapitals. Betroffen sind insbesondere die Erwerber von Zertifikaten des Bankhauses. Das US-amerikanische Bankhaus vertrieb in der Bundesrepublik die Lehman Brothers 4 X 6 % Deutschland Garntie Anleihe.



(firmenpresse) - Von verschiedenen Banken und Anlagevermittlern wurde dieses Zertifikat ihren Kunden noch bis in den Sommer 2008 empfohlen, obwohl nach Angaben verschiedener Analysten in den Medien der Zusammenbruch des Bankhauses Lehman Brothers bereits vorauszusehen war.

Sollte sich dieser Verdacht erhärten, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die vermittelnden Banken oder Berater im Raum, wenn nicht über die Risiken im Zusammenhang mit einem drohenden Zusammenbruch hingewiesen wurde.

Zertifikate sind letztendlich wie Inhaberschuldverschreibungen der Bank zu behandeln. Anders als ein "normales" Sparguthaben unterliegen sie keiner Einlagensicherung. Es steht zu befürchten, dass die Inhaber von Zertifikaten des Bankhauses Lehman Brothers ein ähnliches Schicksal erleiden müssen, wie die Anleger der WBG Leipzig West AG, der First Real Estate Grundbesitz GmbH oder der EECH Energy Consult Holding AG. Zur Erinnerung: Die genannten Gesellschaften brachten Inhaberschuldverschreibungen auf den Markt und mussten zwischen 2006 und 2008 allesamt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.

Sollten Anlegern durch deren Hausbanken oder Berater Zertifikate der amerikanischen Lehman Brothers empfohlen worden sein, obwohl der drohende Zusammenbruch schon bekannt war, stehen nach Mitteilung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung aus einem Anlageberatungsvertrag im Raum. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen Erwerbern von Zertifikaten des Bankhauses Lehman Brothers, das Bestehen von Schadensersatzansrüchen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen.



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Datum: 19.09.2008 - 09:17 Uhr
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