Groupon-Werbung: Vorsicht vor Massenabmahnungen

Groupon-Werbung: Vorsicht vor Massenabmahnungen

ID: 593546

Anbieter von Gesundheitsprodukten, Kosmetikstudios und Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker etc.) nutzen zunehmen Gutschein-Dienste wie Groupon und City Deal. Damit steigt wieder die Gefahr von kostspieligen Abmahnungen, denn häufig werden dort gesundheitsbezogene Aussagen getroffen, die wettbewerbsrechtlich problematisch sind.



www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!

(firmenpresse) - Als aktuelles Beispiel ist die Fett-weg-Werbung mit Ultraschall und Kavitation zu nennen, die zurzeit von einigen Abmahnvereinen beanstandet wird. Auch einige Ärzte haben in letzter Zeit wegen angeblicher Verstöße gegen deren Berufsordnungen Abmahn-Post bekommen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn bereits Unterlassungserklärungen wegen anderer Wettbewerbsverstöße abgegeben wurden. Je nachdem wie Erklärung formuliert ist, kann die Deal-Werbung über Groupon & Co. hohe Vertragsstrafen auslösen.
Im Ergebnis sollte wie bei jedem Werbeauftritt auch die Gutschein-Werbung einer präventiven anwaltlichen Prüfung unterzogen werden, vor allem wenn in der Vergangenheit bereits Abmahnungen ausgesprochen wurden.

Weitere unverbindliche und kostenfreie Informationen rund um das Wettbewerbsrecht erhalten Sie unter www.juravendis.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

www.juravendis.de - ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts.

www.medivendis.de - Ihre Agentur für Gesundheitsmarketing ++ medivendis versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren.

www.arzneimittel.de - So geht Gesundheit heute! Die Neugestaltung der Versandapotheke arzneimittel.de bietet kompetenten Service in modernem Design. Denn insbesondere auf Service und persönliche Beratung wird Wert gelegt. Dem Kunden ist es bei offenen Fragen möglich, über eine pharmazeutische Hotline mit qualifiziertem Fachpersonal zu sprechen und sich umfassend beraten zu lassen. Dieses Portal stellt eine innovative, zentrale und ausführliche Informationsplattform rund um Gesundheit, Medizin und Arzneimittel dar. Dem User wird hierfür eine Vielzahl produkt- und indikationsspezifischer Zusatzinformationen bereitgestellt. Denn nur wer gut informiert ist, sorgt richtig für seine Gesundheit. arzneimittel.de ist die Versandapotheke der Apotheke zur Münchener Freiheit. Das Portal ist Ihre neue deutsche Versandapotheke rund um Gesundheit und Medizin, Arzneimittel und Medikamente, Kosmetik- und Pflegeartikel, Ernährung und Nahrungsergänzung sowie Homöopathie und Naturheilkunde. Es verbindet dabei einen State-Of-The-Art Onlineshop mit einem umfassenden gesundheitlichen Informationssystem.



Leseranfragen:

medivendis.de – Agentur für Gesundheitsmarketing
Daniela Raiml
Marketing & PR
Parkring 11
85748 Garching
Tel.: +49 (0)89 3608931-40
Fax.: +49 (0)89 3608931-49
Daniela.Raiml(at)medivendis.de
http://www.medivendis.de



PresseKontakt / Agentur:

medivendis.de – Agentur für Gesundheitsmarketing
Daniela Raiml
Marketing & PR
Parkring 11
85748 Garching
Tel.: +49 (0)89 3608931-40
Fax.: +49 (0)89 3608931-49
Daniela.Raiml(at)medivendis.de
http://www.medivendis.de



drucken  als PDF  Eintragungsfähigkeit einer Marke – Teil 8 BGH: Pkw-Angebot in falscher Suchrubrik bei eindeutiger Angebotsüberschrift nicht irreführend
Bereitgestellt von Benutzer: Pinkelprinz
Datum: 12.03.2012 - 14:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 593546
Anzahl Zeichen: 1194

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Daniela Raiml
Stadt:

Garching


Telefon: +49(0)89-360893140

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.03.2012

Diese Pressemitteilung wurde bisher 539 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Groupon-Werbung: Vorsicht vor Massenabmahnungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

juravendis Rechstanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Angaben über Verringerung eines Krankheitsrisikos auch nach der Claims-Verordnung unzulässig ...
In dem konkreten Fall wurde Babynahrung der Produktserie „Praebiotik® + Probiotik®“ mit den Aussagen „verringertes Auftreten von Magen-Darm-Problemen“ und „Probiotik®: mit natürlichen Milchsäurekulturen, die ursprünglich aus der Muttermilch gewonnen wurden. Muttermilch enthält eine

Verträge mit Bindungsklausel zwischen Zahnärzten und einem einzelnen Dentallabor sind nichtig ...
In dem zu entscheidenden Fall schloss die Klägerin, eine Betreiberin eines Dentallabors, im Jahr 2001 eine Kooperationsvereinbarung mit den Beklagten, welche niedergelassene Zahnärzte einer Praxisgemeinschaft waren. Danach verpflichteten sich diese unter anderem, bei sämtlich anfallenden Dentalle

Neue Biozidverordnung: Der Countdown läuft ...
Praktisch wichtige Änderungen betreffen bereits den Anwendungsbereich des Biozidrechts: obwohl dieser schon bislang von der Rechtsprechung alles andere als eng ausgelegt wurde, kommt es durch die neue Verordnung zu einer erneuten Ausweitung. So fallen künftig auch behandelte Waren („treated arti


Weitere Mitteilungen von juravendis Rechstanwälte


Eintragungsfähigkeit einer Marke – Teil 8 ...
Sinn und Zweck Die Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG ist von dem gesetzgeberischen Gedanken getragen, dass es im Interesse der Rechtssicherheit notwendig ist, bereits im Eintragungsverfahren einer Marke die damit verbundene Einräumung eines ungerechtfertigten Monopolrechts zu erkennen und

Delta Korona: Verantwortliche und Anlageberater erneut zu Schadensersatz verurteilt ...
München, 08.03.2012. Das Amtsgericht Ettenheim hat mit Urteil vom 17.01.2012 in einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren die Verantwortlichen der Delta Korona S.L. und einen Anlageberater zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Geltend gemacht wurden Schadensansprüche im Zu

TRUSTe stellt neue Lösung für EU-Onlinedatenschutz vor ...
WASHINGTON, DC -- (Marketwire) -- 03/07/12 -- Auf dem hat TRUSTe, der führende Anbieter von Lösungen im Bereich Schutz der Privatsphäre heute eine leistungsstarke Lösung vorgestellt, die Unternehmen dabei unterstützt, sich schneller auf die Einhaltung der EU-Cookie-Richtlinie vorzubereiten.

Ordnungsgeld hat die GmbH zu zahlen, nur ausnahmsweise der Geschäftsfüher. ...
1. Darum geht es: Wenn eine GmbH Vollstreckungsschuldner eines Unterlassungsgebots ist, wird der Vollstreckungsschuldner in der Regel bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung den Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen die juristische Person und ersatzweise auf Festsetzung von Ordnungshaft


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z