Betreiber von Hostservern können doch zur Prüfung des Inhaltes verpflichtet sein

Betreiber von Hostservern können doch zur Prüfung des Inhaltes verpflichtet sein

ID: 598808

Betreiber von Hostservern können doch zur Prüfung des Inhaltes verpflichtet sein




(firmenpresse) - Das OLG Hamburg (Urteil vom 14.03.2012, Az.: 5 U 87/09) hat nun entschieden, dass der Betreiber eines Hostservers, hier "RapidShare", zur Prüfung der hochgeladenen Inhalte verpflichtet sein kann. Begründet wird dies zum einen mit dem technischen Ablauf des Uploads und zum anderen mit der Änderung der Nutzungsgewohnheiten des Internets.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führen aus: Das OLG Hamburg ist damit von seiner früheren Ansicht (OLG Hamburg, MMR 2008, 823) abgerückt. Das Gericht stellte nun darauf ab, dass technisch gesehen noch ein Arbeitsschritt zu dem Upload der Daten und dem tatsächlichen öffentlichen Zugänglichmachen der Dateien steht. Hier müssten nämlich durch den Sharehoster noch die entsprechenden Links gesetzt werden, welche dann auf diversen Linksammellisten im Internet verbreitet werden. Erst zu diesem Zeitpunkt soll nach Ansicht des Gerichts eine Datei im Sinne des Urhebergesetzes öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies sei bei der immer weiter verbreiteten Nutzung von sogenannten Hostservern zum Teilen oder zur jederzeitigen Nutzbarkeit von Dateien inzwischen sachgerechter. Das Gericht stellte jedoch auch fest, dass dies nur für solche Inhalte gelte, deren Rechtswidrigkeit dem Betreiber des Hostservers bekannt sei.

Letztlich verlagert das Gericht mit diesem Urteil nur den Zeitpunkt des öffentlichen Zugänglichmachens weiter nach hinten und legt dem Betreiber des Hostservers eine Prüfungspflicht für ihm bekannte rechtswidrige Inhalte auf. Ob diese Rechtsprechung künftig auch Einfluss auf Portale wie "Youtube" haben wird, bleibt jedoch abzuwarten. Auch hier hatten die Rechteinhaber von urheberrechtlich geschützten Werken bereits versucht, eine Prüfungspflicht gerichtlich durchzusetzen.


http://www.grprainer.com/IT-Recht-/-Internetrecht.html



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zur zunehmenden Zahl an Kaiserschnitten: Für strafbares Verhalten des Handelsvertreters kann die Vertriebsorganisation zur Verantwortung gezogen werden
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.03.2012 - 18:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 598808
Anzahl Zeichen: 2009

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 302 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Betreiber von Hostservern können doch zur Prüfung des Inhaltes verpflichtet sein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Experience in resolving shareholder disputes ...
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem


Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP


Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zu UPS und Deutscher Post: ...
Wenn ein in Deutschland und Europa so wichtiger Konzern wie die Deutsche Post nach dem Kartellamt ruft, muss er wohl fürchten, ein großes Stück vom Marktkuchen abgeben zu müssen. Trotzdem besteht für die Deutsche Post kein Grund zur Panik. Konkurrenz belebt das Geschäft. Man fühlt sich da

Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zu Röttgen: ...
Röttgen ziert sich, woraus SPD und Grüne genüsslich Honig saugen, aber auch die sieche FDP, die nach allem greift, was ihr im Überlebenskampf einen Vorteil verspricht. Die Union dagegen erinnert an Norbert Blüm, der 1990 nur als Regierungschef nach Düsseldorf wollte und mit dem Makel &quo

Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zur zunehmenden Zahl an Kaiserschnitten: ...
Ein Kaiserschnitt ist nicht die "bessere Lösung". Zum einen birgt er erhöhte Risiken für die Frauen. Dazu gehören Infektionen, Gefäßverschlüsse und Gefahren für folgende Geburten. Und auch das Kind hat mehr davon, sich normal auf die Welt zu schieben. Dadurch passt sich die Lun

Prof. Dr. Gesine Schwan wird in den Stand eines Großoffiziers im Nationalen Orden der Ehrenlegion der Republik Frankreich erhoben ...
Berlin - Maurice Gourdault-Montagne, Botschafter der Republik Frankreich, verleiht am 19. März 2012 in der Französischen Botschaft in Berlin, Prof. Dr. Gesine Schwan, Präsidentin der HUMBOLDT-VIADRINA School of Governance, die Insignien eines Großoffiziers im Nationalen Orden der Ehrenlegion der


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z