Für strafbares Verhalten des Handelsvertreters kann die Vertriebsorganisation zur Verantwortung gezogen werden
ID: 598821
Für strafbares Verhalten des Handelsvertreters kann die Vertriebsorganisation zur Verantwortung gezogen werden

(firmenpresse) -
Mit Urteil vom 15.03.2012 (Az.: III ZR 148/11) hat der BGH entschieden, dass eine Vertriebsorganisation, die Kapitalanlagen vermittelt, für strafbares Verhalten ihrer Handelsvertreter in bestimmten Fällen einzustehen habe.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutern: In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall löste ein Vertreter der Vermögensberatung durch Fälschen einer Kundenunterschrift dessen Fondsanlage auf und hatte den Verkaufswert auf sein privates Konto überwiesen. Das Gericht sah im vorliegenden Fall einen engen Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit des Vertreters und seines strafbaren Handelns.
Laut Aussage des Gerichts begründete die Beratung durch den Vertreter ein Schuldverhältnis im Sinne des § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB mit Pflichten gemäß § 241 Abs. 2 BGB, denn mit dieser Beratung ging die Ermächtigung desselben einher, kontinuierlich Informationen an die Kunden weiterzugeben, die in der Regel dem Bankgeheimnis unterlagen.
Dieses Schuldverhältnis habe der Vertreter im vorliegenden Falle verletzt. Der BGH hat die Haftung der beklagten Vertriebsorganisation gem. § 278 S. 1 BGB angenommen, weil der Vertreter gerade durch seine berufliche Tätigkeit überhaupt erst in Kontakt mit den vorliegend verletzten Rechtsgütern der Kunden kam, die ihm letztlich den Verkauf der Kapitalanlagen der Kunden ermöglichte.
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 19.03.2012 - 19:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 598821
Anzahl Zeichen: 1630
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 292 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Für strafbares Verhalten des Handelsvertreters kann die Vertriebsorganisation zur Verantwortung gezogen werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Betreiber von Hostservern können doch zur Prüfung des Inhaltes verpflichtet sein ...
Das OLG Hamburg (Urteil vom 14.03.2012, Az.: 5 U 87/09) hat nun entschieden, dass der Betreiber eines Hostservers, hier "RapidShare", zur Prüfung der hochgeladenen Inhalte verpflichtet sein kann. Begründet wird dies zum einen mit dem technischen Ablauf des Uploads und zum anderen mit der
Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zu UPS und Deutscher Post: ...
Wenn ein in Deutschland und Europa so wichtiger Konzern wie die Deutsche Post nach dem Kartellamt ruft, muss er wohl fürchten, ein großes Stück vom Marktkuchen abgeben zu müssen. Trotzdem besteht für die Deutsche Post kein Grund zur Panik. Konkurrenz belebt das Geschäft. Man fühlt sich da
Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zu Röttgen: ...
Röttgen ziert sich, woraus SPD und Grüne genüsslich Honig saugen, aber auch die sieche FDP, die nach allem greift, was ihr im Überlebenskampf einen Vorteil verspricht. Die Union dagegen erinnert an Norbert Blüm, der 1990 nur als Regierungschef nach Düsseldorf wollte und mit dem Makel &quo
Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zur zunehmenden Zahl an Kaiserschnitten: ...
Ein Kaiserschnitt ist nicht die "bessere Lösung". Zum einen birgt er erhöhte Risiken für die Frauen. Dazu gehören Infektionen, Gefäßverschlüsse und Gefahren für folgende Geburten. Und auch das Kind hat mehr davon, sich normal auf die Welt zu schieben. Dadurch passt sich die Lun




