Abgeltungssteuer: Freistellungsaufträge auch für Kleinstbeträge stellen
ID: 60613
Zinserträge besteuert, unabhängig von ihrer Höhe. Damit entfällt die Regelung für so
genannte Bagatellbeträge (bisheriger Paragraph 43 Abs.1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. B EstG).
Darauf weist das Bundesministerium der Finanzen in einer Antwort auf eine Anfrage der
Finanz-Website www.alles-zur-abgeltungssteuer.de hin. Bei den Kleinstbeträgen handelt
es sich um Zinserträge von unter 10 Euro je Einlagenkonto.
Betroffen von der ab 1. Januar 2009 geltenden Neuregelung sind u.a. verzinste Giro- und
Kreditkartenkonten, Sparbücher mit Kleinsteinlagen, etwa bei Kindern, aber auch
Genossenschaftskonten mit geringer Verzinsung, die nur kleine Renditen abwerfen.
Für Kontobesitzer bedeutet das: Zinserträge sollten für alle Konten freigestellt werden.
Entsprechende Freistellungsaufträge in Höhe von bis zu 801 Euro bzw. 1602 Euro
(Zusammenveranlagte) können bei der jeweiligen kontoführenden Stelle abgegeben
werden. Für Personen mit niedrigem Einkommen, etwas Rentner, Kinder oder
Geringverdiener, empfiehlt es sich, beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung
zu beantragen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung führt die Bank keine
Steuern ans Finanzamt ab.
Daher gilt: Kontobesitzer sollten jedem Kreditinstitut, bei dem sie mindestens ein Konto
führen, einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung geben –
beispielsweise auch dem Geldinstitut, bei dem ihre Mietsicherheit auf einem Sparbuch
hinterlegt ist. Andernfalls müssen Sie die abgeführte Steuer entweder abschreiben – oder
sich mühselig über die Steuererklärung zurückholen.
Hintergrund: Die Abgeltungssteuer kommt. Ab nächstem Jahr werden Kapitalerträge nicht
mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt, sondern mit einer pauschalen
Steuer von bis zu 28 Prozent. Was da genau auf wen zukommt, darüber informiert die
unabhängige Finanz-Website Alles-zur-Abgeltungssteuer.de. Betreiber der Website sind
die beiden Hamburger Wirtschaftsjournalisten Holger Iburg und Gerke Dunkhase. Hier
finden Anleger alle wichtigen Informationen zur Abgeltungssteuer – unabhängig und
kompetent recherchiert.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Website „Alles zur Abgeltungssteuer” wird von einer Gruppe erfahrener
Wirtschaftsjournalisten unter der Leitung der Hamburger Wirtschaftsjournalisten Holger Iburg
und Gerke Dunkhase gemacht, die selbst ein wenig Geld für den eigenen Vermögensaufbau
und die eigene Altersvorsorge zurückgelegt haben.
Diese Website soll Anlegern und Sparern als unabhängige Informationsquelle dienen. Die
vorhandenen Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt.
Redaktionsbüro Iburg
-----------
Dr. Holger Iburg
Tel: +49-(0)171-76 53 194
Fax: +49-(0)40-23 51 85 32
Web: www.alles-zur-abgeltungssteuer.de
E-Mail: info(at)alles-zur-abgeltungssteuer.de
Datum: 06.10.2008 - 14:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 60613
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Holger Iburg
Stadt:
Hamburg
Telefon: 49-(0)171-76 53 194
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.10.2008
Anmerkungen:
Veröffentlichung nur mit Hinweis bzw. Verlinkung auf die Website.
Diese Pressemitteilung wurde bisher 2179 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Abgeltungssteuer: Freistellungsaufträge auch für Kleinstbeträge stellen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Redaktionsbüro Iburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Ist mein Tagesgeld sicher? Was soll ich tun, wenn mein Aktienfonds geschlossen wird? Welche Vor- und Nachteile hat Gold als Geldanlage? Über diese und viele andere Fragen informiert das neue Internetangebot http://www.geldanlage-az.de – unabhängig und kompetent. Die Internetseite bietet nach eig
Abgeltungssteuer: Freistellungsaufträge auch für Girokonten stellen ...
Kleinvieh macht auch Mist. Die Volksweisheit gilt umso mehr in Zeiten, in denen Sparer ihr Geld zusammenhalten wollen. Deshalb erfreuen sich verzinste Girokonten wachsender Beliebtheit. Deren Zinserträge, die sich übers Jahr oftmals zu zweistelligen Beträgen summieren, nehmen Kontoinhaber
Weitere Mitteilungen von Redaktionsbüro Iburg
„GenossenschaftsAltersVorsorge“: Volle Transparenz und ein beanstandungsfreies Testat ...
In seiner Veröffentlichung vom 26. September vergab der „Direkte Anlegerschutz“ zwei Haken für das aktuelle Angebot „GenossenschaftsAltersVorsorge“ der Erfurter inhabitat Genossenschaft für Immobilienbesitz e.G. und bestätigte ihr damit volle Platzierungstauglichkeit. Die Internetpublika
Premiere AG ...
München, 6. Oktober 2008. Das im MDax notierte Unternehmen hatte am 2. Oktober 2008 gemeldet, dass es tatsächlich nur über 2,411 Mio. Abonnenten verfüge. Noch bei Vorlage der Quartalszahlen und insbesondere auch bei der Kapitalerhöhung letzten Herbst waren die Anleger allerdings von einer weita
NEU: Firmenkonto inkl. vollwertiger ec-Karte ohne Schufa! ...
Neues Highlight für alle Firmenkunden trotz negativer Bonität: das neue Geschäftskonto/Firmenkonto ohne Schufa inkl. einer vollwertigen ec-Karte! Das Konto kommt nicht nur von einer Bank aus Deutschland, sondern es ist auch problemlos trotz negativer Schufa beantragbar. Es wird weder eine Sch
Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR ...
Die Anlegerin hatte auf Empfehlung eines professionellen Anlageberaters eine Beteiligung am Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR mit dem Ziel einer sicheren Altersvorsorge gezeichnet und diese vollständig über ein Darlehen finanziert. Das Gericht stellte fest, dass die gezeichnete Beteiligung




