Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers aufgrund grober Kompetenzüberschreitung

Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers aufgrund grober Kompetenzüberschreitung

ID: 607097

Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers aufgrund grober Kompetenzüberschreitung




(firmenpresse) - Der Geschäftsführer einer GmbH bedarf keiner Hinweise, dass er die Gesetze und die Satzung der Gesellschaft zu achten und seine organschaftlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen hat. Die Wirksamkeit der Kündigung seines Dienstvertrages aus wichtigem Grund setzt keine vorherige Abmahnung voraus.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht Arbeitnehmer der Gesellschaft, sondern hat eine organschaftliche Aufgabe wahrzunehmen. Zu seinen Leitungsaufgaben gehört es, dass er für die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Gesellschaft und der für sie handelnden Personen nach außen die Verantwortung trägt und im Innenverhältnis die Arbeitgeberfunktion erfüllt. Dementsprechend bedarf es erst recht keiner Hinweise der Gesellschafterversammlung oder des Aufsichtsrates, dass er sich an die Gesetze, an die Satzung und an die in seinem Dienstvertrag niedergelegten Pflichten zu halten hat. Vielmehr hat er sich - ohne Abmahnung und von sich aus - im Rahmen seines Pflichtkreises dem Standard eines ordentlichen Geschäftsmannes entsprechend zu verhalten.

Nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches kann eine Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Für diese die Zweiwochenfrist in Lauf setzende Kenntnis kommt es allein auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums (z. B. Aufsichtsrat) der Gesellschaft an. (BGH-Urteil vom 10.9.2001 - II ZR 14/00).

http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  Keine Steuersenkungen auf Pump Stellenabbau beim Vattenfall-Kundenservice
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 29.03.2012 - 17:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 607097
Anzahl Zeichen: 1896

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 365 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers aufgrund grober Kompetenzüberschreitung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Experience in resolving shareholder disputes ...
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem


Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP


Keine Steuersenkungen auf Pump ...
Zur 2./3. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression erklärt die finanzpolitische Sprecherin der SPDBundestagsfraktion Nicolette Kressl: Die Koalitionsfraktionen haben heute mit ihrer Mehrheit das Gesetz zum Abbau der kalten Progression im Bundestag beschlossen. Sie ha

Bundesregierung schadet Kommunen ...
Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum "Abbau der kalten Progression" erklärt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Bernd Scheelen: Die Bundesregierung verantwortet mit ihrem Gesetz zum Abbau der kalten Progression gesamtstaatli

Justizminister Thomas Kutschaty: 'Unser Weltpatentgericht Düsseldorf wird ausgebaut!' ...
Am Gerichtsstandort in Düsseldorf werden europaweit die meisten Patentverletzungsverfahren verhandelt. Kutschaty: "Wegen der in Fachkreisen anerkannten hohen Qualität haben die Düsseldorfer Patentgerichte international den Ruf eines 'Weltpatentgerichts' erworben. Damit das so ble

Parlamentariergruppe USA nimmt am 29. Congress-Bundestag-Seminar in Washington teil ...
Vom 1. bis 5. April 2012 wird eine Delegation der Parlamentariergruppe USA unter Leitung des Vorsitzenden, Hans-Ulrich Klose (SPD), zum 29. Congress-Bundestag-Seminar in die USA reisen. Die weiteren Delegationsmitglieder sind: Dr. Günter Krings (CDU/CSU), Dr. Rainer Stinner (FDP), Stefan Liebi


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z