PrismaLife AG: Erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Magazin Escher

PrismaLife AG: Erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Magazin Escher

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(firmenpresse) - Die führende Liechtensteinische Versicherungsgesellschaft PrismaLife AG wehrt sich erfolgreich gegen einseitige Berichterstattung des MDR in einem TV-Beitrag der Sendung "Escher. Im MDR-Ratgeber" vom 8. März 2012 werden Behauptungen über die PrismaLife AG und ihr Partnerunternehmen AFA AG aufgestellt, die falsch sind.

Unter anderem kommt ein - durch den MDR so bezeichneter - "Fachanwalt für Anlegerschutzrecht" namens Stefan Schöne zu Wort, der behauptet: "Wir haben bisher alle Verfahren gewonnen."

Tatsache ist jedoch, dass Stefan Schöne weder Fachanwalt für Anlegerschutzrecht ist, noch stimmt seine Aussage zum Stand der Verfahren.

Zahlreiche weitere Behauptung im Beitrag sowie Aussagen über Vertragsabschlüsse mit der PrismaLife AG und die sogenannte Kostenausgleichsvereinbarung (KAV), die Versicherungskunden maximale Transparenz über die Kosten seiner Police gewährt, darf der MDR nach Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht wiederholen. Auch der Eindruck, das Landgericht Dresden, habe in einem Urteil die Kostenausgleichsvereinbarung (KAV) als rechtlich unzulässig erachtet, ist falsch.

Über PrismaLife AG: Die PrismaLife AG ist der führende Liechtensteinische Lebensversicherer mit Sitz in Ruggell. Das Unternehmen entwickelt Fondspolicen und Vorsorgeprodukte zur Absicherung biometrischer Risiken für den deutschen und österreichischen Markt. PrismaLife AG verwaltet Kundengelder in Höhe von über 640 Millionen Euro. Die Beitragseinnahmen 2011 betrugen 198.83 Millionen Euro. Infos hierzu unter: www.prismalife.com


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Datum: 30.03.2012 - 13:24 Uhr
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Freigabedatum: 30.03.2012

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