Anerkennungsgesetz tritt am 1. April in Kraft
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Anerkennungsgesetz tritt am 1. April in Kraft
Am 1. April 2012 tritt das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. Das Gesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen -- und zwar für alle, unabhängig vom Herkunftsland, und innerhalb von drei Monaten nach Einreichen der erforderlichen Papiere. "Durch dieses Gesetz darf beispielsweise ein hochqualifizierter Arzt aus dem Ausland endlich auch als Arzt arbeiten - und muss nicht mehr länger Taxi fahren", sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. "Für mich ist das eine Frage der Gerechtigkeit und des Respekts vor der Qualifikation eines Menschen". Schätzungsweise bis zu 300.000 Menschen könnten von dem Gesetz profitieren. "Das Anerkennungsgesetz ist ein Meilenstein in der Integrationspolitik", betonte Schavan. Zugleich sei die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ein Baustein bei der Behebung des Fachkräftemangels.
Zeitgleich gehen am 1. April das Informationsportal und die Telefon-Hotline (Montag, 2. April) zum Gesetz an den Start. "Hier erfährt jeder, der seinen im Ausland erworbenen Abschluss bewerten lassen möchte, wohin er sich wenden muss", so die Bundesbildungsministerin.
Das Informationsportal "Anerkennung in Deutschland" ist das zentrale Informationsmedium zum Anerkennungsgesetz der Bundesregierung (http://www.anerkennung-in-deutschland.de). Wer seinen Abschluss auf Gleichwertigkeit zum entsprechenden deutschen Abschluss prüfen lassen möchte, erfährt hier, wohin er sich wenden muss und welche Papiere - Zeugnisse etc. - er für sein Verfahren benötigt. Darüber hinaus bietet das Portal Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung. Es wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) betrieben. Finanziert wird es im Rahmen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung (IQ)", das vom BMBF, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.
"Auch für die Berufsbildung in Deutschland bedeutet das neue Gesetz einen enormen Fortschritt", betonte BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser. "Den Anerkennungssuchenden werden Brücken in den Arbeitsmarkt und das Beschäftigungssystem gebaut: Der Elektriker aus Tadschikistan und die Krankenschwester aus Chile können endlich ihr volles berufliches Potenzial in Deutschland einbringen und gezielt über Weiterbildung ausbauen. Mit wenigen Klicks im ,Anerkennungs-Finder' - dem Kernstück des Portals - werden sie an die zuständige Stelle geleitet."
Ergänzend zum Anerkennungsportal schaltet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des BMBF eine Telefon-Hotline frei, die für Interessierte aus dem In- und Ausland zugänglich ist. Anrufer erhalten hier in deutscher und englischer Sprache Auskunft über die einzelnen Schritte und Voraussetzungen der beruflichen Anerkennung. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer +49 (0)30-1815-1111 erreichbar.
BAMF-Präsident Manfred Schmidt: "Die Hotline reiht sich ein in unsere vielfältigen Serviceangebote. Sie wird ergänzt durch Informationsmaterialien in zahlreichen Sprachen. Damit setzen wir eine Willkommens- und Anerkennungskultur für Zuwanderer ganz praktisch um und füllen sie mit Leben."
Wer seinen Abschluss anerkennen lassen möchte kann sich auch im Rahmen des Förderprogramms IQ bundesweit persönlich beraten lassen. Die regionalen Anlaufstellen des Programms geben Erstinformation zu den Verfahren der beruflichen Anerkennung und helfen bei der Suche nach der für das jeweilige Anliegen zuständigen Stelle.
Das Gesetz gilt für Berufe, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Die Länder haben angekündigt, die Berufsgesetze, die in ihre Zuständigkeit fallen, anzupassen. Das betrifft etwa Lehrer oder Ingenieure.
Weitere Informationen zum Anerkennungsgesetz finden Sie im Internet unter:
http://www.bmbf.bund.de/de/15644.php und http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/
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Datum: 30.03.2012 - 13:30 Uhr
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