Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen Clerical Medical?

Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen Clerical Medical?

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(firmenpresse) - München, den 03.04.2012 – Bereits im Februar diesen Jahres, als die Clerical Medical (CMI) durch die Rücknahme der Revision in dem ersten Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) für Aufsehen sorgte, hatte der BGH in einer Pressemitteilung angekündigt „alsbald“ einen neuen Termin für die mündliche Verhandlung in weiteren der anhängigen Verfahren zu bestimmen. Anleger, Rechtsanwälte und Gerichte warten gespannt, um endlich Rechtsklarheit in letzter Instanz zu haben.


Inzwischen ist der Termin bekannt: Zum 11.7.2012 unternimmt der BGH einen weiteren Versuch, in die mündliche Verhandlung - als Voraussetzung für ein Urteil - einzutreten und über die von den Anlegern erhobenen Ansprüche gegen Clerical Medical zu verhandeln.


Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, der spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte, berichtet: “Der erste Versuch der mündlichen Verhandlung war gescheitert, da Clerical Medical buchstäblich im letzten Moment die dort gestellten Forderungen anerkannt hatte. Was Clerical Medical sich über Euro 250.000,00 kosten ließ.” Damit hatte zwar die damalige Klägerin einen Erfolg erzielt, doch viele andere Geschädigte, die auf ein Grundsatzurteil des BGH gehofft hatten, waren enttäuscht. “Folge dieses Anerkenntnisses war auch, dass die Richter des Bundesgerichtshofes kein so genanntes Sachurteil schreiben konnten, in dem sie sich mit der Haftung der CMI auseinandersetzen konnten. Das ergangene Anerkenntnisurteil stellt lediglich knapp fest, dass die Clerical Medical den Anspruch anerkannt hat, ohne sich mit den tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen zu dürfen”, erklärt Anwältin Appelt weiter.


Von daher wird nun der Termin am 11.7.2012 von Experten und Anlegern mit größter Spannung erwartet. Spannend wird unter anderem, ob es CMI diesmal zu einer mündlichen Verhandlung kommen lässt, oder erneut mit der Aussage, es handle sich um wenig vergleichbare „Einzelfälle“ kurz vor dem Termin einen Rückzieher macht.




Dabei handelt es sich bei den nun zur Verhandlung anstehenden Verfahren nicht um Einzelfälle, sondern um Verfahren mit großer Wirkung. Es werden Urteile des OLG Stuttgart verhandelt, wobei das OLG in seinem nun zur Überprüfung stehenden Urteil eine Haftung der Clerical Medical im Rahmen der sog. LEX-Konzept-Rente bestätigt hat. Rechtsanwalt Thorsten Krause - KAP Rechtsanwälte - erläutert dies näher: “Die LEX-Konzept-Rente ist ein so genanntes Hebelmodell, bei dem die Einlage in die Versicherung der Clerical Medical sowie in ein Wertpapierdepot weitestgehend durch aufgenommene Darlehen finanziert wurde. Ein Modell, dessen Kern auch bei anderen Rentenmodellen (Europlan, Individualrente, Lombard-Plan, Ertragsplan Noble und weitere) ähnlich angewandt wurde. Hinzu kommt, dass das OLG Stuttgart eine Verpflichtung der CMI zur Leistung der versprochenen Versicherungsleistungen angenommen hat. Die möglichen Entscheidungen des BGH haben damit eine hohe Brisanz für CMI”.


Wenn geschädigte Anleger – nachvollziehbar – zunächst ein BGH-Urteil abwarten wollen, bevor sie sich mit ihrem Fall an einen Rechtsanwalt wenden. Das Hauptproblem hierbei ist, dass Ansprüche in der Zwischenzeit unbemerkt verjähren könnten, gerade vor dem Hintergrund eines sich immer weiter verschiebenden Termins vor dem BGH. Nach Ansicht der Kanzlei KAP Rechtsanwälte ist es sinnvoll, das Warten auf eine Entscheidung des BGH von einem in dieser Thematik erfahrenen Anwalt begleiten zu lassen, der unter anderem die Fragen der Verjährung im Blick behält.
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