Greenpeace: Endlagersuchgesetz ist verfassungswidrig / Regierung und Opposition wollen Rechtsschutz für betroffene Bürger streichen
ID: 620798
Standortsuche für ein Atomendlager ist nicht verfassungskonform. Dies
zeigt ein Rechtsgutachten, das die Umweltschutzorganisation
Greenpeace heute veröffentlicht. Der bisherige Gesetzentwurf sieht
vor, wesentliche Planungsentscheidungen jeweils in eigenen
Bundesgesetzen festzulegen. Dies widerspricht dem im Grundgesetz
verankerten Grundsatz der Gewaltenteilung. Dadurch würden die
Klagemöglichkeiten von betroffenen Bürgern an potentiellen
Endlagerstandorten nahezu ausgeschlossen. "Umweltminister Röttgen und
die Ministerpräsidenten Kretschmann und McAllister singen in holder
Eintracht das Lied der Bürgerbeteiligung, in Wahrheit planen sie die
Entrechtung der Bürger bei der Endlagersuche," sagt Tobias Riedl,
Atomexperte bei Greenpeace.
Die in Frage kommenden Standorte und das abschließend ausgewählte
Endlager sollen durch Bundesgesetze bestimmt werden. Den betroffenen
Eigentümern bliebe als einzige Möglichkeit der Gang zum
Bundesverfassungsgericht, um diese Entscheidungen rechtlich
überprüfen zu lassen. Das Verfassungsgericht prüft allerdings nicht,
ob Mängel bei Planung und Durchführung von Projekten vorliegen - es
stellt nur fest, ob ein Gesetz gegen Grundrechte verstößt.
"Indem per Gesetz ein Standort fixiert wird, schrumpfen die
Rechtsschutzmöglichkeiten für den Bürger auf ein verfassungsrechtlich
fragwürdiges Niveau. Dabei gibt es keinerlei Notwendigkeit für ein
solches Vorgehen. Einfache Beschlüsse des Bundestages und des
Bundesrates haben die gleiche Legitimation, würden aber den
Rechtsschutz des Bürgers erhalten," sagt Dr. Ulrich Wollenteit,
Atomrechtsspezialist und Verfasser des Gutachtens.
Planungsvorhaben durch Bundesgesetze festzuschreiben, widerspricht
dem grundgesetzlich verankerten Grundsatz der Gewaltenteilung. Die
Missachtung dieses Grundsatzes führt dazu, dass der Rechtsschutz
verkürzt wird. Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
darf von diesem Grundsatz nur in Ausnahmefällen abgewichen werden,
wenn dies zur Sicherung des Allgemeinwohls notwendig ist. Dies ist
bei der Endlagersuche eindeutig nicht der Fall.
Gesetz ermöglicht Durchsetzung Gorlebens als Endlagerstandort
Der Standort Gorleben würde aller Voraussicht nach vor Gericht in
einem heute gültigen Planfeststellungsverfahren scheitern. Grund
sind die erheblichen Verfahrensmängel durch die willkürliche
Standortauswahl. Mit dem neuen Auswahlverfahren wollen Bund und
Länder diese Mängel umschiffen - ein Planfeststellungsverfahren soll
gar nicht mehr stattfinden und möglichen Klägern die rechtliche
Grundlage entzogen werden. "Der angebliche Neustart in der
Endlagersuche scheint eher ein Gorleben-Durchdrück-Gesetz zu werden,"
sagt Riedl.
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Datum: 20.04.2012 - 09:45 Uhr
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