Die Vertriebsorganisation kann für strafbares Verhalten des Handelsvertreters zur Verantwortung gezogen werden
Die Vertriebsorganisation kann für strafbares Verhalten des Handelsvertreters zur Verantwortung gezogen werden

(firmenpresse) -
Mit Urteil vom 15.03.2012 (Az.: III ZR 148/11) hat der BGH entschieden, dass eine Vertriebsorganisation, die Kapitalanlagen vermittelt, für strafbares Verhalten ihrer Handelsvertreter in bestimmten Fällen einzustehen habe.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall löste ein Vertreter der Vermögensberatung durch Fälschen einer Kundenunterschrift dessen Fondsanlage auf und hatte den Verkaufswert auf sein privates Konto überwiesen. Das Gericht sah im vorliegenden Fall einen engen Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit des Vertreters und seines strafbaren Handelns.
Laut Aussage des Gerichts begründete die Beratung durch den Vertreter ein Schuldverhältnis im Sinne des § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB mit Pflichten gemäß § 241 Abs. 2 BGB, denn mit dieser Beratung ging die Ermächtigung desselben einher, kontinuierlich Informationen an die Kunden weiterzugeben, die in der Regel dem Bankgeheimnis unterlagen.
Dieses Schuldverhältnis habe der Vertreter im vorliegenden Falle verletzt. Der BGH hat die Haftung der beklagten Vertriebsorganisation gem. § 278 S. 1 BGB angenommen, weil der Vertreter gerade durch seine berufliche Tätigkeit überhaupt erst in Kontakt mit den vorliegend verletzten Rechtsgütern der Kunden kam, die ihm letztlich den Verkauf der Kapitalanlagen der Kunden ermöglichte.
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 02.05.2012 - 19:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 629582
Anzahl Zeichen: 1660
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: M Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 388 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Vertriebsorganisation kann für strafbares Verhalten des Handelsvertreters zur Verantwortung gezogen werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Urlaubsanspruch imÖffentlichen Dienst nicht altersabhängig ...
Die Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Alter im öffentlichen Dienst hat ein Ende. Dies wurde vom Bundesarbeitsgericht (9 AZR 529/10) entschieden. Eine Angestellte klagte, weil sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Urlaubstag mehr in Anspruch nehmen wollte. Das BAG hat entschieden, dass de
Berliner Zeitung: Kommentar zu Chinas Dissidenten Chen ...
Dass Peking in der Causa Chen - ebenso wie etwa in den Fällen des Künstlers Ai Weiwei oder des Friedensnobelpreisträgers Liu Xiaobo - die Chance verpasst hat, ein Exempel für den Rechtsstaat zu statuieren, ist ein trauriges Zeichen dafür, dass die liberalen und reformorientierten Kräfte in d
Frankfurter Rundschau: Zur Diskussionüber einen Boykott der ukrainischen EM-Spiele ...
Jetzt, fünf Wochen vor dem Beginn der Europameisterschaft, einen Boykott der ukrainischen Spiele zu fordern oder gar die Verlegung derselben nach Deutschland zeugt von großer Dämlichkeit. Geholfen würde damit niemandem, weder Julia Timoschenko noch anderen politischen Gefangenen und der Bevö
NRZ: Kraft kritisiert Mindestlohn-Modell der CDU: "Mit der Regierung Merkel bleibt Lohndumping auf dem Vormarsch" ...
NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) kritisiert das Mindestlohn-Modell der CDU scharf. Im Interview mit der in Essen erscheinenden Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (NRZ, Donnerstagausgabe) sagte Kraft: "Der Vorschlag der CDU ist eine Nebelkerze und kein echter Mindestlohn." Das C




