Schleichende Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in NRW muss verhindert werden
ID: 63246
CDU-Fraktion appelliert an die Mitglieder des Düsseldorfer Landtags, die Novellierung des Sparkassengesetzes zu überdenken

(firmenpresse) - Gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner appelliert die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal an die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen-Landtages, die Verabschiedung des Sparkassengesetzes bis zur Klärung der Forderung der EU-Kommission zu verschieben. Dies geht aus einem gemeinsamen Antrag der CDU und ihres Kooperationspartner vom 31. Oktober 2008 hervor.
„Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen haben in unserem Bundesland rund 65.000 Mitarbeiter und verfügen über knapp 3.000 Filialen. Diese Dimension zeigt, dass es sich um ein sehr wichtiges Thema handelt, bei dem alle Beteiligten mit großer Sorgfalt vorgehen müssen. Wir fordern, dass insbesondere Paragraph 37 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzentwurfs, wonach die Aufsichtsbehörde die Funktion der Sparkassenzentralbank auch einer juristischen Person des Privatrechts übertragen kann und Paragraph 39 - S-Finanzverbund Nordrhein-Westfalen - ersatzlos zu streichen“, so der Wuppertaler CDU-Fraktionsvorsitzende Bernhard Simon.
Die EU-Kommission habe im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Risikoabschirmung der WestLB mehrere Forderungen - unter anderem, dass die Eigentümer der WestLB ihre Mehrheit vorzugsweise an private Investoren abgeben - aufgestellt. Im Falle der Durchsetzung dieser Forderungen bestehe die Gefahr, dass diese in Kombination mit Vorschriften des neuen Sparkassengesetzes langfristig zu einer Privatisierung der Sparkassen führen könnte.
„Die Düsseldorfer Landesregierung hat immer wieder erklärt, dass sie eine Privatisierung der Sparkassen nicht will. Gerade in der jetzigen Situation zeigt sich: Den dezentralen, kommunal verankerten Sparkassen mit ihren Strukturmerkmalen ‚öffentlicher Auftrag’, ‚öffentliche Trägerschaft’ und ‚Regionalprinzip’ kommt auch in Zukunft eine grundlegende Bedeutung für eine wirtschaftlich gleichmäßige Entwicklung in unserem Land zu. Daher sind wir der Auffassung, dass die Abgeordneten in der Landeshauptstadt der Argumentation unseres Antrags nur schwer widersprechen können. Insbesondere Regionen, die sich in einem schwierigen Strukturwandel befinden, profitieren von der Präsenz der Sparkassen. Wir arbeiten in Wuppertal eng mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten zusammen, damit sich kleinere und mittlere Unternehmen im Tal ansiedeln. Als Kreditgeber für den Mittelstand sind die Sparkassen unerlässlich“, so Simon.
„Da eine Privatisierung der Sparkassen erklärtermaßen nicht das Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist, richtet der Rat der Stadt Wuppertal diese Resolution an die Mitglieder des nordrhein-westfälischen Landtages“, ergänzt der Fraktionsvorsitzende.
Die WestLB übt gemäß Paragraph 37 Absatz 1 die Funktion einer Sparkassenzentralbank aus. „Sobald aber durch die geplante Neuregelung privates Kapital in die WestLB fließt, darf sie die Funktion einer Zentralbank nicht mehr ausüben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass privaten Investoren Zugang zu allen Institutionen der Sparkassenorganisation ermöglicht wird. Damit wäre aber das Ende der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute eingeläutet - und das will eigentlich niemand“, erklärt Simon.
Nirgendwo in Deutschland gebe es zudem ein solches Konstrukt wie den Paragraphen 39 S-Finanzverbund Nordhrein-Westfalen. Auch in NRW sei er überflüssig. Die Sparkassenverbände und Kommunalen Spitzenverbände haben mehrfach schriftlich die Bereitschaft erklärt, mit Hilfe eines vertraglich zu begründenden S-Finanzverbundes eine engere und dauerhafte Zusammenarbeit mit der WestLB zu begründen. Deshalb bedarf es hierzu keiner gesetzlichen Grundlage. Diese wird im Hinblick auf die wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen als äußerst problematisch angesehen
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Datum: 31.10.2008 - 19:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 31.10.3008
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