Betreuungsgeld schafft keine Wahlfreiheit
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Diözese Rottenburg-Stuttgart und Caritas für qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung
Nach Überzeugung von Dr. Stetter-Karp hilft ein Betreuungsgeld jenen Frauen nicht, die auf einen Verdienst nach dem ersten Jahr der Elternzeit angewiesen sind. Als Verdienstausgleich sei es zu gering. So ermögliche es besonders Eltern mit geringem Einkommen keine Wahlfreiheit. Eltern mit Hartz IV-Einkommen hätten - nach der aktuellen politischen Debatte - wenig von dem Betreuungsgeld, da es auf das Einkommen der Eltern angerechnet werden soll.
Einen Platz in der Krippe oder der Kindertagesstätte sehen Diözese und Caritas gerade für Kinder aus sozial schwachen Familien als Chance, in frühen Jahren nachhaltig gefördert zu werden. "Ein Kitabesuch stärkt biografische Erfolgsfaktoren", sind Stetter-Karp und Caritasdirektor Prälat Wolfgang Tripp überzeugt. Daher sei der Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige ohne Alternative. Das Betreuungsgeld dagegen mindere die Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt; der beste Schutz vor Armut sei eine kontinuierliche Erwerbsbiografie. Besonders Frauen in ländlichen Gebieten hätten des schwer, ihre Existenz eigenständig zu sichern.
Diözese und Caritasverband sehen im Betreuungsgeld keine Alternative zum Kitabesuch. Eine qualifizierte außerfamiliäre Betreuung biete Kindern wichtige Lern- und Erfahrungsräume. "Sprachliche Förderung und Integration in frühen Lebensjahren können ihrer Biografie eine wichtige Wendung zu einem selbstbestimmten Leben geben", so Tripp. Alle Erfahrungen aus den Beratungsstellen der Caritas würden belegen, dass ein Kitabesuch komplementär zum familiären Umfeld die individuellen Entwicklungschancen der Kinder beeinflusse.
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Datum: 22.05.2012 - 11:35 Uhr
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