Union unterstützt Pfändungsschutzkonto
ID: 79130
Union unterstützt Pfändungsschutzkonto
Das neue P-Konto kommt.
Das neue Pfändungsschutzkonto kommt. Darauf haben sich die zuständigen Vertreter der Regierungsfraktionen und das Bundesjustizministerium (BMJ) geeinigt. Künftig gilt für jedes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ein monatlich unpfändbarer Betrag von 985,15 €. Dieser Betrag entspricht den bisherigen Pfändungsfreigrenzen. Von Beginn an hat die Union das Hauptziel der BMJ-Initiative, nämlich die Verbesserung des Kontopfändungsrechts unterstützt.
Gleichzeitig hat die CDU/CSU in den zurückliegenden Gesetzesberatungen entscheidende Verbesserungen des Entwurfs erreicht. Künftig wird es nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, ein Nebeneinander von P-Konto und bisherigem Kontopfändungsschutz geben. Vielmehr wird ab 2012 allein das P-Konto gelten. Dafür hatte sich die Union von Beginn an im Sinne der Praxistauglichkeit eingesetzt. Alles andere hätte, auch nach Expertenansicht, zu einer Verkomplizierung der Rechtslage geführt.
Auf Initiative der Union wurden ferner evidente Missbrauchsmöglichkeiten ausgeräumt und sichergestellt, dass dem Entwurf ein gerechter Ausgleich von Schuldner- und Gläubigerinteressen zugrunde liegt. Eine Schlechterstellung der Gläubiger konnte vermieden werden. Es konnte durch die jetzt gefundene Regelung gleichzeitig aber ein Beitrag dafür geleistet werden, dass von Pfändungen betroffene Verbraucher ihr Girokonto behalten und so weiterhin am Wirtschaftsleben teilnehmen können.
Von der Reform dürften auch die öffentlichen Haushalte profitieren. Bislang wurde die weit überwiegende Zahl der Pfändungen von der öffentlichen Hand ausgebracht - und das oft wegen Kleinstbeträgen. Bei erfolglosen Pfändungen entstanden volkswirtschaftliche Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe. Diesem Missstand wird mit der Einführung des P-Konto im Interesse nachfolgender Generationen abgeholfen.
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Datum: 20.03.2009 - 21:41 Uhr
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