Sieht Bundesregierung weitreichende Änderungen bei Abschlussprovisionen vor?

Sieht Bundesregierung weitreichende Änderungen bei Abschlussprovisionen vor?

ID: 82516

Vermittler oder Folgeanbieter sollen haften




(firmenpresse) - Nach noch nicht offiziell bestätigten Informationen von ProConcept plant die Bundesregierung derzeit eine Änderung im Umgang mit so genannten Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen oder Kapitalanlageprodukten. Danach sollen Vermittler oder mögliche Folgeanbieter dafür haften, wenn der Provisionsanspruch noch nicht erwirtschaftet ist. „Offenbar will man damit dem in der Praxis üblichen System der Umdeckung entgegen wirken, bei dem Kunden von einem Produktanbieter zum anderen getrieben werden, ohne dass der jeweilige Vertrag überhaupt etwas angespart hat“, sagt Jens Heidenreich, Direktor der Schweizer proConcept AG. In der Praxis ergäbe es sich oft, dass Kunden jahrelang ansparen, ohne überhaupt irgendeine Substanz zu erwirtschaften. „Die Kunden sind jedes Mal wie vor den Kopf gestoßen, denn ihnen wird die Höhe der Abschlusskosten aufgrund der intransparenten Darstellung überhaupt nicht bewusst“, ergänzt Heidenreich. proConcept begrüßt daher diesen Schritt, bei dem entweder der Vermittler oder der neue Anbieter für Provisionen aus dem Vorvertrag aufkommen sollen.

Die Schweizer proConcept AG ist ein Verwerter von so genannten Streuschäden. Bekanntestes Projekt ist LV-Doktor. „Wir kümmern uns um Schäden, bei denen sich der Einzelne oftmals ohnmächtig fühlt und bei denen die Kosten des individuellen Klageverfahrens meist höher wären als der eigentliche Erstattungsanspruch. Diese bündeln wir und setzen diese Ansprüche gezielt durch“, erklärt Heidenreich. Seit einiger Zeit kritisiert proConcept das Prinzip von oftmals hohen Abschlussprovisionen, denn damit würden Anlageentscheidungen nicht zu Gunsten der Kunden und auf dessen Beratungsprofil hin getroffen, sondern ausschließlich aus eigenwirtschaftlichen Interessen der Abschlussvermittler und so genannten Berater. Die hieraus resultierenden volkswirtschaftlichen Schäden seien kaum zu bemessen.

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Die proConcept AG vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von mehr als 50.000 Menschen. Die Gesellschaft übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden.

Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien ohne finanzielle Risiken für den Einzelnen durch.



Leseranfragen:

proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG
Konstanzerstraße 37
CH-8274 Tägerwilen
eMail: info(at)proconcept.ag
Web: www.proconcept.ag



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FinanzMarketingBeratung Michael Oehme
Am Schlosspark 3-5
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Tel.: 0611 174 59 70
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Datum: 06.04.2009 - 19:34 Uhr
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