DKG zur stationären Qualitätssicherung nach § 137 A SGB V
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DKG zur stationären Qualitätssicherung nach § 137 A SGB V
Berlin - Zur Bestätigung des Bundeskartellamtes das "Aqua-Institut" nach einem G-BA-Beschluss mit der stationären Qualitätssicherung (§ 137 a SGB V) zu beauftragen, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
"Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist für die Kliniken eine große Enttäuschung. Die von der BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung über Jahre aufgebaute und bewährte Struktur wird gefährdet. Die BQS organisiert zusammen mit den Landesstellen ein weltweit nahezu einmaliges externes Qualitätssicherungssystem. 3,6 Millionen stationäre Behandlungsfälle werden systematisch ausgewertet und zu Vergleichszwecken transparent gemacht. Die Kliniken sind in Sorge, dass diese gut funktionierende Qualitätssicherung Schaden nehmen könnte, wenn sie auf das "Aqua-Institut" überführt wird. Die Krankenhäuser bekennen sich zur sektorenübergreifenden Erforschung und Auswertung von Qualitätsindikatoren. Damit wird auch die Qualität der niedergelassenen Ärzte besser transparent gemacht. Bis das neue System aufgebaut ist, dauert es noch Jahre. In der Zwischenzeit sollte das bestehende Qualitätssicherungssystem für die Krankenhäuser weiter und eigenständig von der BQS fortgeführt werden. Die Kliniken appellieren an den Gesetzgeber dies zu ermöglichen."
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.104 Krankenhäuser versorgen jährlich über 16,8 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 60,4 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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Datum: 19.05.2009 - 18:51 Uhr
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