Der elektronische Personalausweis kann internationale Standards setzen

Der elektronische Personalausweis kann internationale Standards setzen

ID: 97317

Auf seinem 3. Berliner Gespräch zur Einführung der neuen Ausweiskarte fokussiert der Münchner Kreis auf zukünftige Anwendungen und Sicherheit.



(firmenpresse) - Der elektronische Personalausweis wird ab November 2010 in den rund 5.000 Bürgerämtern von Flensburg bis Konstanz ausgegeben. Damit er zum Erfolg für alle Bundesbürgerinnen und -bürger wird, hat der Münchner Kreis bereits zum dritten Mal zu einem Gespräch über die Einführung des neuen Dokuments geladen. Unter Beteiligung des Bundesinnenministeriums und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik trafen sich am Donnerstagabend mehr als 100 Experten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft in Berlin, um sich über das Spektrum der geplanten Anwendungen des neuen Ausweises und über die technische Umsetzung der Sicherheits- und Datenschutzanforderungen auszutauschen.

Der neue Personalausweis vereint den herkömmlichen Ausweis und drei neue elektronische Funktionen im Scheckkartenformat. Die erste zusätzliche Funktion erlaubt es, neben dem digitalen Foto des Ausweisinhabers auch seinen Fingerabdruck auf der Karte speichern zu lassen. Die Speicherung des Fingerabdrucks erfolgt nur auf Wunsch des Inhabers – also nur, wenn er von diesem Sicherheitsfeature überzeugt ist. Die zweite und wichtigste neue Funktion, der gegenseitige elektronische Identitätsnachweis, erlaubt es dem Inhaber, seine eigene Identität mit dem Ausweis einem Kartenlesegerät und einer persönlichen sechsstelligen PIN im Geschäftsverkehr nicht nur zweifelsfrei nachzuweisen, sie gibt ihm auch Sicherheit über die Identität seines Geschäftspartners. Neben der deutlich gestiegenen Sicherheit bei Online-Geschäften steht ihm damit auch eine Vielzahl von Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung online zur Verfügung. „Das Internet ist als Plattform für Handel und Dienstleistungen nicht mehr wegzudenken. Trotzdem haben die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf eine sichere gegenseitige Authentisierung der Geschäftspartner im Netz“, sagte Dr. Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Als dritte elektronische Zusatzfunktion kann zukünftig bei Bedarf ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf dem Ausweis gespeichert werden, mit der zum Beispiel der elektronische Schriftverkehr mit Ämtern und Gerichten oder Verträge die der Schriftform bedürfen unterzeichnet werden können.



Obwohl der neue Personalausweis eine Reihe praktischer Vorteile gegenüber dem bislang gültigen Dokument bietet, ist es dem Münchner Kreis wichtig, auch mögliche Befürchtungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit und des Schutzes der auf einem kontaktlosen Ausweis-Chip gespeicherten Personendaten aufzugreifen. Es reiche nicht, im Umgang mit biometrischen Daten für technische Sicherheit zu sorgen, vielmehr müssten auch mögliche emotionale Barrieren der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden. Schließlich erhebt der neue Personalausweis den Anspruch, in Fragen der Identifizierung auch einer Vielzahl neuer Anforderungen gerecht zu werden, die aus seiner Nutzung in den virtuellen Welten des Internets entstehen. „Der Nutzen des elektronischen Personalausweises wird sich voll entfalten, wenn es gelingt, Sicherheits- und Datenschutzbedenken nachhaltig zu entkräften“, sagte Prof. Arnold Picot, Vorstandsvorsitzender des Münchner Kreises.

Neben dem Zugewinn an individueller Sicherheit und dem funktionalen Mehrwert für den Inhaber des elektronischen Personalausweises diskutierte der Münchner Kreis auch das mit der Einführung verbundene volkswirtschaftliche Potenzial. So wurden für einen breit angelegten Anwendungstest zunächst 30 Unternehmen verschiedener Branchen, Behörden und Einrichtungen vom Bundesinnenministerium ausgewählt, die besonders praxis- und marktrelevante Dienste testen und auf den elektronischen Ausweis umstellen. Die Liste dieser Dienstanbieter reicht vom Versicherungsunternehmen über Telekommunikationsanbieter und Banken bis zur Airline und der kommunalen Verwaltung. Auf dem Prüfstand stehen alle Funktionen des elektronischen Personalausweises, die Einbindung der Unternehmen sowie die gesamte technische Infrastruktur. „Im Ergebnis werden die Bürgerinnen und Bürger im November des kommenden Jahres einen fliegenden Start erleben, der es ihnen ermöglicht, vom ersten Tag an von ihrer neuen Ausweiskarte zu profitieren – sei es bei der Zulassung ihres Autos, bei der Abfertigung am Flughafen, bei der Kontoeröffnung oder bei vielen weiteren Anwendungen“, sagte Martin Schallbruch, Ministerialdirektor im Bundesinnenministerium. „Vergessen wir dabei aber nicht, dass der Ausweis nach wie vor seine Hauptaufgabe als Sichtausweis offline erfüllen wird“, so Schallbruch weiter.

Andreas Reisen, gesamtverantwortlicher Referatsleiter im Bundesinnenministerium, betonte, dass die Technologie des elektronischen Personalausweises auf internationalen Richtlinien aufbaut. Er verband dies mit der Hoffnung, dass Deutschland in der Umsetzung eine Vorreiterrolle einnehmen wird: „Der neue Ausweis erfüllt alle Voraussetzungen, nicht nur in Deutschland, sondern auch international den Standard für elektronische Identitäten zu setzen“.
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Datum: 22.06.2009 - 15:13 Uhr
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