Problematische Elternzeit - Mütter in der privaten Krankenversicherung
Beamte haben die freie Wahl zwischen den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und dem Wechsel in private Krankenversicherung (PKV). Viele entscheiden sich aus Kostengründen für die PKV, da diese wesentlich günstiger für sie ist. Dies kann sich für Mütter in der Elternzeit aber ändern und zu einem nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor werden.
Beamte wechseln in die private Krankenversicherung
Der Grund warum so viele Beamte nicht in der GKV bleiben ist, weil sie sich sonst freiwillig gesetzlich versichern und den Beitrag vollständig selbst aufbringen müssen. Wechseln sie in die PKV, werden sie allerdings von ihrem Dienstherren mit einer Beihilfe unterstützt. Deswegen entscheiden sich die meisten Beamten für einen Wechsel in die PKV. Allerdings wird es für Mütter mit einem Beamtenstatus teuer, wenn sie nach der bezahlten Elternzeit lieber weiterhin zu Hause bleiben möchten.
Unbezahlte Elternzeit
Beamtinnen verlieren zwar den Status eines Beamten nicht, wenn sie in Elternzeit gehen, aber sie bekommen ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Bezüge mehr von ihrem Arbeitgeber. Das heißt sie müssen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nun selbst leisten. Gleiches ist sowohl bei Angestellten als auch bei Selbständigen der Fall.
PKV Tarifwechsel
Eine Möglichkeit hier Kosten zu senken, ist es den PKV Tarif zu wechseln. Der Beitrag kann hier durch einen Wechsel zwar reduziert werden, dies geht allerdings oftmals mit einem verringerten Versicherungsschutz einher. Später kann dann der Versicherungsschutz wieder erhöht werden. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, weil bei einem PKV Tarifwechsel dieser Art eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Dies kann und sollte man versuchen zu umgehen indem man einen Härtefallantrag stellt. Hier muss man sich auf die Elternzeit und daraus folgende verringerte Einkommen beziehen. Grundsätzlich gilt, dass man dies mit seinem Versicherer bespricht bevor man in der privaten Krankenversicherung den Tarif wechselt.
kurzzeitiger Wechsel in die Gesetzliche
Eine andere Option besteht, wenn der Ehemann gesetzlich versichert ist. Unter Umständen kann dann die Mutter über die Familienversicherung des Mannes beitragsfrei mitversichert werden. Die GKV kann dies aber auch ablehnen. Stimmt sie zu, muss der Wechsel von der GKV gegenüber der PKV bestätigt werden. Nun kann eine Ruhezeit beim Privatversicherer beantragt werden. Durch die Ruhezeit müssen die Beamtinnen jetzt nur noch einen Euro pro Monat bezahlen. Der Vorteil ist, dass sie nach der Elternzeit einfach in den alten PKV Tarif zurückwechseln können.
Zuschuss vom Dienstherrn
Abhängig vom Bundesland können Beamte in Elternzeit bei ihrem Dienstherrn auch einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung beantragen.
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Bereitgestellt von Benutzer: sabura
Datum: 23.10.2012 - 10:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Oliver Sünwoldt
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Kategorie:
Versicherungen
Art der Fachartikel: Finanzinformation
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Freigabedatum: 23.10.2012
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