Bald ist Schluss mit dem ewigen Widerrufsrecht
Bei dem zurzeit niedrigen Zinsniveau in Deutschland spielen viele Kreditnehmer mit dem Gedanken, sich durch eine Umschuldung ihres Immobiliendarlehens finanzielle Vorteile zu verschaffen. Allerdings ist das in der Regel mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden. Es sei denn, der sogenannte Widerrufs-Joker greift.
Schließt jemand einen Verbraucherkreditvertrag ab, kann dieser binnen einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden. Dieses Recht wird in der Widerrufsbelehrung des Darlehnsvertrages erläutert, die an eine bestimmte Formvorschrift gebunden ist. 2002 wurden die gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Widerrufsrechts geändert. Allerdings sind vielen Banken bei der Umsetzung der Änderungen Fehler unterlaufen, die Sie eventuell zu einem Widerruf des Darlehnsverhältnisses berechtigen und zwar ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Widerrufsbelehrung gegen das Deutlichkeitsgebot (§ 355 BGB) verstößt. Das bedeutet, es wird nicht explizit auf das Recht auf Widerruf hingewiesen oder es wurde nicht die vorgeschriebene gültige Musternorm dafür verwendet. Insbesondere Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010 weisen oft Fehler auf und begründen ein „unendliches“ Widerrufsrecht, was als Widerrufs-Joker bezeichnet wird.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Vertrag betroffen ist, ist recht hoch. Immerhin hat die Verbraucherzentrale Hamburg ermittelt, dass rund 80 Prozent der älteren Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Somit steht einer Umschuldung im Prinzip nichts entgegen. Doch sollten Sie sich mit der Prüfung der Darlehnsverträge beeilen, denn der deutsche Bundestag hat im Februar 2016 beschlossen, dass Kreditnehmer nur noch bis zum 21. Juli 2016 Zeit haben, ihr möglicherweise bestehendes Widerspruchsrecht auszuüben. Mit dem Auslaufen des ewigen Widerrufsrechts älterer Kreditverträge entspricht die Bundesregierung den europäischen Richtlinien für Wohnimmobilienkredite.
Es ist ratsam, sich bei der Prüfung der Kreditunterlagen fachmännische Hilfe zum Beispiel durch einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale zu suchen. Hat die Bank ihr Widerrufsrecht anerkannt, muss der Restbetrag der Finanzierung innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt werden. Daher sollten Sie sich rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Ein Recht auf Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank besteht dabei nicht.
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Datum: 22.04.2016 - 10:35 Uhr
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