VW-Sammelklage: Anmeldefrist für geschädigte Anleger hat begonnen
Am 8. März 2017 hat das Oberlandesgericht Braunschweig den Musterprozess im KapMuG-Verfahren gegen Volkswagen eröffnet.
Am 8. März 2017 hat das Oberlandesgericht Braunschweig den Musterprozess im KapMuG-Verfahren gegen Volkswagen eröffnet. Geschädigte Anleger, die nicht an der VW-Sammelklage teilnehmen, haben seit diesem Datum ein halbes Jahr Zeit, ihre Schadensersatzansprüche beim Oberlandesgericht Braunschweig anzumelden. Damit verhindern sie, dass während der Dauer des Pilotverfahrens die Verjährung eintritt.
Schadensersatz wegen Informationspflichtverletzung
Nachdem die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA im September 2015 den Dieselskandal bei Volkswagen aufgedeckt hatte, erlitten die Aktionäre erhebliche Kursverluste. Es ist anzunehmen, dass der VW-Vorstand deutlich früher von den Abgasmanipulationen wusste. Indem der Autokonzern seine Anleger nicht rechtzeitig über die daraus entstehenden Kursrisiken orientierte, verstieß er gegen gesetzliche Informationspflichten. 1.500 Anleger haben daher ein KapMuG-Verfahren gegen Volkswagen angestrengt, um Schadensersatz für ihre Kursverluste zu verlangen.
Musterprozess in VW-Sammelklage eröffnet
Die VW-Sammelklage ist nun in ihr entscheidendes Stadium getreten. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat mit dem Eröffnungsbeschluss vom 8. März 2017 (Az. 3 Kap 1/16) den Musterkläger festgelegt: die Deka Investment GmbH, eine Tochtergesellschaft der Sparkassen-Gruppe. Die übrigen Sammelkläger nehmen am Musterverfahren als Beigeladene teil. Ihre eigenen Verfahren sind bis zum Ende des Musterprozesses ausgesetzt. Dessen mündliche Verhandlung soll zu Beginn des Jahres 2018 stattfinden. Den genauen Termin will der Senat bis Juni 2017 bekannt geben.
Anmeldung hemmt Verjährung
Der Eröffnungsbeschluss ist auch für Anleger wichtig, die nicht an der VW-Sammelklage partizipieren. Für sie hat mit dem 8. März die sechsmonatige Frist begonnen, während der sie ihre Schadensersatzansprüche beim Oberlandesgericht Braunschweig anmelden können. Durch die Anmeldung werden sie zwar nicht zu Verfahrensbeteiligten. Die Anmeldung hemmt jedoch die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen. Anleger mit kleinem Budget können so getrost das Ende des Pilotverfahrens in der VW-Sammelklage abwarten, bevor sie entscheiden, ob es sich lohnt, selbst Klage zu erheben. Denn der Ausgang des Musterprozesses hat großen Einfluss auf den Verlauf späterer Verfahren.
Sechsmonatige Anmeldefrist - schnelles Handeln empfohlen
Die gerichtliche Registrierung von Schadensersatzansprüchen erfordert von Gesetzes wegen anwaltliche Vertretung. Angesichts der kurzen Anmeldefrist empfiehlt sich die rasche Kontaktaufnahme mit einer kompetenten Fachanwaltskanzlei. Baum · Reiter & Collegen ist eine der renommiertesten Kanzleien im Bereich des Kapitalanlegerschutzes und wird seit vier Jahren im Handelsblatt-Ranking unter den führenden Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht ausgewiesen.
Baum · Reiter & Collegen vertritt geschädigte VW-Aktionäre
Das erfahrene Anwaltsteam um den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum und Professor Julius Reiter ist gerne bereit, Anleger bei der Anmeldung ihrer Ansprüche zu unterstützen. Eine Ersteinschätzung, die klären soll, ob ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann, ist kostenlos. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung kümmert sich Baum · Reiter & Collegen - ebenfalls kostenlos - um eine Deckungszusage.
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Datum: 03.05.2017 - 11:46 Uhr
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