Wie Autobesitzer im VW-Skandal rechtlich vorgehen können

Wie Autobesitzer im VW-Skandal rechtlich vorgehen können

ID: 1819

VW-Skandal
Der VW-Abgasskandal ist seit Ende 2015 in aller Munde. In diesem Zusammenhang ist nicht nur der VW-Konzern in er Öffentlichkeit in ein schlechtes Licht geraten. Auch Autokäufer haben Nachteile erlitten und möchten nun – berechtigt – diese Nachteile ausgeglichen wissen. Wir bieten Ihnen als Kanzlei Baum Reiter & Collegen Informationen, wie Sie sich als VW-Kunde auf unterschiedlichen Wegen entschädigen lassen können. Sie haben hier verschiedene Wege, die Sie beschreiten können.
Ist Ihr Fahrzeug von dem VW-Skandal betroffen, dann ist es Ihre Aufgabe, den Händler, bei dem Sie das Fahrzeug erworben haben, zunächst dazu aufzufordern, dass dieser Ihr bei ihm gekauftes Fahrzeug nachbessert.

Tendieren Sie im Rahmen des VW-Skandals aufgrund der Tatsache, dass Sie das Vertrauen in den Konzern und seine Fahrzeuge verloren haben dazu, dass Sie das erworbene Fahrzeug zurückgeben möchten, dann haben Sie auch hier rechtliche Möglichkeiten. In diesem Fall sollten Sie allerdings einen Anwalt konsultieren. Verfügen Sie über eine passende Rechtsschutzversicherung, dann wird Ihnen diese ganz sicher zur Seite stehen und Sie im Hinblick auf die Kostenübernahme begleiten, damit Sie ohne Kostenrisiko den Klageweg bestreiten können.

Verfügen Sie aktuell über keine Rechtsschutzversicherung, dann müssen Sie aber auch in diesem Falle nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit dem VW-Skandal als Geschädigter verzichten. Sie können sich bei einer fehlenden Rechtsschutzversicherung an das Portal vw-verhandlung.de* und bekommen hier die notwendigen Hilfen. Die Anwälte, die mit dem Portal vw-verhandlung.de kooperieren, arbeiten wiederum mit einem Prozessfinanzierer zusammen. Im Falle einer erfolgreichen Klage behält dieser Prozessfinanzierer 29 Prozent der Geldsumme ein, die erfolgreich im Prozess erstritten wurde.

Auch wenn Sie das erworbene Fahrzeug mittels der VW-Bank finanziert haben, stehen Ihnen rechtliche Schritte offen. In diesem Fall steht für Sie die Möglichkeit bereit, den seinerzeit abgeschlossenen Kreditvertrag zu widerrufen, da die Belehrung fehlerhaft abgelaufen ist. Über diesen Umweg über den Widerruf lässt sich dann nachfolgend auch der Kaufvertrag für das erworbene Fahrzeug rückabwickeln.



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Datum: 06.10.2017 - 20:50 Uhr
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