Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Autobesitzer im VW-Skandal?

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Autobesitzer im VW-Skandal?

ID: 1833

VW-Abgasskandal
Durch den VW-Abgasskandal, der seit Ende 2015 auch die Medien ständig beherrscht, ist auch der VW-Konzern innerhalb der Öffentlichkeit in eine Schieflage geraten. Jedoch sind insbesondere VW-Fahrer die Leidtragenden in diesem Skandal. Viele Autokäufer, die Nachteile erlitten haben fordern bereits einen finanziellen Ausgleich vom Händler oder Hersteller. Auf unserer Internetplattform VW-Verhandlung.de geben wir Ihnen Informationen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie als VW-Kunde haben. Hier bestehen verschiedene Wege, die Sie in rechtlicher Hinsicht beschreiten können.

Wenn auch Ihr Fahrzeug vom VW-Skandal betroffen ist, müssen Sie zunächst den Händler, der Ihnen das Fahrzeug verkauft hat, kontaktieren und ihn zu einer Nachbesserung des bei ihm erworbenen Fahrzeugs als Schadenersatz für VW-Fahrer auffordern. Nur in Ausnahmefällen sind Sie berechtigt sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist es aber empfehlenswert, einen Anwalt zu konsultieren.



Schadenersatz für VW-Autobesitzer
Mit einer Rechtsschutzversicherung tragen Sie auch im Klagefall kein Kostenrisiko. So können Sie als VW Fahrer den Klageweg zum Rücktritt oder Schadenersatz risikofrei beschreiten.

Sind Sie nicht im Besitz einer Rechtsschutzversicherung, müssen Sie dennoch nicht darauf verzichten, Ihr Rechte im VW Abgasskandal durchzusetzen. In diesem Fall erhalten Sie über die Initiative VW-Verhandlung.de die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer. Im Falle der Übernahme der Deckung durch den Prozesskostenträger, müssen Sie lediglich im Erfolgsfalle einen Anteil des Gewinns den Finanzierer abgeben.

Wenn das von Ihnen gekaufte Fahrzeug über ein Darlehen finanziert wurde, stehen Ihnen weitere Möglichkeiten zur Rückabwicklung des Kaufvertrages zu. Aufgrund fehlerhafter Angaben in bestimmten Darlehensverträgen, kann ein Widerruf des Darlehensvertrages auch noch nach der gesetzlichen zwei Wochenfrist möglich sein. Insbesondere für VW-Fahrer, die einen Darlehensvertrag bei der VW Bank oder anderen finanzierenden Banken nach Juni 2014 abgeschlossen haben, kann sich ein erfolgreicher Widerruf lohnen. Aufgrund einer Gesetzesnovelle müsste der Darlehensnehmer keine Nutzungsentschädigung in diesen Fällen an die Bank leisten.







Wir raten daher allen VW Fahrern, Kreditverträge auf eine Widerrufsmöglichkeit überprüfen zu lassen.

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Datum: 02.11.2017 - 13:57 Uhr
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