VW-Sammelklage: Schadensersatz für Volkswagen-Aktionäre

VW-Sammelklage: Schadensersatz für Volkswagen-Aktionäre

ID: 1879

Schon seit September 2015 beherrscht der VW-Abgasskandal die Medien. Ein Urteil vom März 2017 gibt der VW-Sammelklage weiteren Aufwind.

Die manipulierten Fahrzeuge verstoßen gegen europarechtliche Normen



Schon seit September 2015 beherrscht der VW-Abgasskandal die Medien. Ein Urteil vom März 2017 gibt der VW-Sammelklage weiteren Aufwind.

Eines der Klageverfahren gegen die Volkswagen AG wurde vom Landgericht Kleve am 31.03.2017 auf Basis einer europäischen Norm entschieden. Der Konzern verstieß nach Urteil des Landgerichtes gegen „das Verbot von Inverkehrgabe und Handel ohne gültige Bescheinigung (§27 Abs.1 EG-FGV)“. Auch kam er der Verpflichtung „zur Erteilung eine gültigen Bescheinigung“ (§6 Abs.1 EG-FGV) nicht nach.

Der Kläger kaufte einen VW Golf Variant Match 1.6TDi mit einem Motor vom Typ EA189. Als sich herausstellte, dass das Kfz mit einem manipulierten Motor ausgestattet war, erklärte der Kläger die Absicht vom Kaufvertrag zurückzutreten und forderte Schadensersatz vom VW-Konzern. Das Landgericht entschied im Sinne des Klägers. Es wurde ein Anspruch auf Schadloshaltung gegenüber dem Konzern bestätigt. Zudem bestätigte das Landgericht, dass der Verstoß gegen das Verbotsgesetz Einfluss auf die Kaufentscheidung des Klägers hatte, weil der Motor ein zentrales Element des Fahrzeugs darstellt.

Das Landgericht beurteile die Rolle des VW-Vorstandes unter dem Aspekt, dass davon auszugehen ist, dass eine solch weitreichende Entscheidung, wie der Verstoß gegen das Verbotsgesetz, auf Vorstandsebene entstand. Aufgrund der aktuellen prozessualen Lage und fehlender substanzieller gegenteiliger Darlegung durch den VW-Konzern sei davon auszugehen, dass die Entscheidung durch den Vorstand selbst erfolgte und von diesem gebilligt wurde.

VW-Sammelklage

Zusätzlich wurde der Händler des Fahrzeugs verklagt. Das Fahrzeug wurde zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs als mangelhaft bewertet. Die Frist für die Problembehebung wurde nicht erfüllt.
Der Käufer des manipulierten Fahrzeugs erhielt den Fahrzeugpreis unter Abzug der Nutzungskosten zurück.





Das Urteil bekräftigt durch die Feststellung eines Verstoßes gegen die europarechtlichen Normen weitere Schadensersatzforderungen.
Die Forderung nach Schadensersatz für VW-Aktionäre wird in einer VW-Sammelklage abgewickelt. Es ist zu vermuten, dass das Urteil der VW-Sammelklage neuen Aufschwung verleihen wird.

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Datum: 07.03.2018 - 11:16 Uhr
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