Täuschung als Grundlage für einen Vertrag ist rechtswidrig
Erneut konnten wir für einen unserer Mandanten ein positives Urteil gegen VW erwirken. Das Landgericht Gießen verurteilte die Volkswagen AG zur Rückerstattung des Kaufpreises zuzüglich Zinsen aufgrund von vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
LG Gießen verurteilt VW erneut zu Schadensersatz
Gegenstand des Verfahrens war ein VW Touran 2.0 TDI, den der Kläger im August 2014 gebraucht erworben hatte. Die Abgasrückführung des verbauten Dieselmotors des Typs EA 189 ermittelt selbstständig, ob ein standardisierter Prüfzyklus oder eine Fahrt unter Realbedingungen stattfindet und passt dementsprechend den Stickoxid-Ausstoß an. So weichen die realen Werte erheblich von den Prüfwerten ab.
Hätte die Klägerin von dieser Manipulation bereits vor Vertragsschluss Kenntnis gehabt, wäre es zu keinem Kaufvertrag gekommen. Das von VW angebotene Update wurde zwar bei dem gegenständlichen Fahrzeug durchgeführt, allerdings bestehen aus Sicht der Klägerin weiterhin technische und wirtschaftliche Nachteile, beispielsweise aufgrund von Fahrverboten in Innenstädten. Daher wurde zurecht Schadensersatz gefordert.
Die Volkswagen AG wies die Ansprüche der Klägerin zurück
Jedoch verurteilte das Landesgericht Gießen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Schadensersatzzahlung in Höhe des Kaufpreises (abzgl. Nutzungsersatz) sowie zur Zahlung von Zinsen Zug-um-Zug gegen die Herausgabe des Fahrzeuges. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass bereits im Vertragsschluss ein relevanter Schaden zu sehen sei. „Bei Veranlassung zum Vertragsschluss durch eine Täuschung hat nämlich der dadurch zum Vertragsschluss Veranlasste einen Schaden schon dadurch erlitten, dass er einen Vertrag abgeschlossen hat, den er sonicht abschließen wollte“, so das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Datum: 31.10.2018 - 10:04 Uhr
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