Urteil des Landgerichts Stuttgart im Abgasskandal

Urteil des Landgerichts Stuttgart im Abgasskandal

ID: 1998

Das Landgericht Stuttgart entschied in einem Urteil im November
2017, dass der Volkswagen-Konzern gegenüber einer Klägerin
wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftet.

Gute Erfolgsaussichten für Kläger im Abgasskandal 


Das Landgericht Stuttgart entschied in einem Urteil im November
2017, dass der Volkswagen-Konzern gegenüber einer Klägerin
wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftet. Hintergrund
war, dass der Konzern ein Fahrzeug in den Verkehr brachte,
dessen Typengenehmigung durch Täuschung erschlichen worden
war. Der Volkswagen-Konzern haftet demzufolge auch gegenüber
den Käufern von Gebrauchtwagen. 



Was ist passiert?



Das Landgericht Stuttgart sprach im Abgasskandal ein weiteres
Urteil aus, das VW-Kunden begünstigt. Eine Frau klagte über ihren
Anwalt auf Schadenersatz im Abgasskandal, da sie einen VW
Polo kaufte, in dem ein Motor vom Typ EA 189 verbaut war. Das
Landgericht Stuttgart gab ihrer Klage überwiegend statt.
Volkswagen habe die Manipulationssoftware ganz bewusst
verbaut und die Klägerin damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt.
Deshalb habe sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Das
Fahrzeug verfüge zwar über eine Typengenehmigung, die
Zulassung dafür habe jedoch nie erteilt werden dürfen. Es bestand
die Gefahr, dass die Zulassung jederzeit widerrufen werden
könne. Der Anwalt der Klägerin sah sich in seiner Argumentation
bestätigt. Die Klägerin hätte das Auto niemals gekauft, wenn sie
von der Abgasmanipulation gewusst hätte. Deshalb sei der
Kaufvertrag rückabzuwickeln. 


Folgen des Urteils



Das Urteil im Abgasskandal verdeutlicht, dass Kläger im
Abgasskandal gegen Volkswagen sehr gute Erfolgsaussichten
haben. Das Landgericht Stuttgart wies darauf hin, dass die
Mehrheit der Kammern am Landgericht den Volkswagen-Konzern
wegen sittenwidriger Schädigung verurteilen. In einigen Verfahren
empfahlen die Richter, vor der Einlegung einer Berufung einen




Vergleich zu schließen. Welches Vorgehen im Einzelfall sinnvoll
ist, sollten Sie mit einem Anwalt absprechen. Dieser kennt die
juristischen Besonderheiten und berät seine Mandanten im VW-
Skandal umfassend.



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Datum: 15.11.2018 - 17:58 Uhr
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