OLG Düsseldorf: Schadensersatz im Abgasskandal

OLG Düsseldorf: Schadensersatz im Abgasskandal

ID: 2007

Anders als die Versicherungsgesellschaft sah das Gericht sehr wohl eine aussichtsreiche Position des Autokäufers auf Schadensersatz.

VW-Abgasskandal - so kommen geschädigte Autokäufer zu ihrem Recht


Die Verfahren um Schadensersatz im Abgasskandal ziehen weite Kreise. Die Auswirkungen von Urteilen und Beschlüsse durch das Gericht beschäftigen nicht nur Autokäufer, Händler und den Autohersteller VW selbst. Auch Rechtsschutzversicherungen bleiben davon nicht unberührt, wie ein Beschluss des OLG Düsseldorf klar zeigt. Im konkreten Fall ging es darum festzustellen, ob der Käufer eines Fahrzeugs mit Dieselmotor von VW eine Aussicht auf Schadensersatz im Abgasskandal hat. Das Fahrzeug ist nachweislich mit der sogenannten Schummelsoftware ausgestattet, was für den Käufer Anlass zur Rückabwicklung des Kaufvertrages war.


Für die Versicherung liegt kein Schaden vor


Dazu wollte er seine Rechtsschutzversicherung beanspruchen. Die Versicherungsgesellschaft jedoch lehnte ab und begründete dies damit, dass die Klage auf Schadensersatz im Abgasskandal, also die Rückabwicklung des Kaufvertrages, voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben werde. Diese Einstellung begründete die Versicherungsgesellschaft damit, dass der Autokäufer keine konkreten Schäden und Zahlen nennen könne. Denn das Fahrzeug sei uneingeschränkt nutzbar und auch eine gültige Betriebserlaubnis liege vor. Die Versicherung verwies auch darauf, dass der Mangel einfach zu beheben sei. Gemeint ist hier vermutlich das Back-Up, um die Software des Fahrzeugs zu korrigieren. Sollte der Autokäufer dennoch einen Schaden erlitten haben, könne er zu einem späteren Zeitpunkt immer noch auf Schadensersatz im Abgasskandal klagen.


Das Gericht vertritt die Ansicht des Autokäufers


Wie wichtig juristische Hilfe in den Fällen rum um Schadensersatz im Abgasskandal ist, spiegelt sich auch im konkreten Fall wieder. Denn im Recht zu sein, bedeutet noch lange nicht, automatisch auch Recht zu bekommen. Der Autokäufer wandte sich an das Gericht und seine Entscheidung war richtig. Das Gericht sah sehr wohl eine begründete Aussicht auf Erfolg. Als Begründung stützte sich das Gericht auf die Tatsache, dass bereits mehrere Gerichte erster Instanz in Fällen rund um Schadensersatz im Abgasskandal im Sinne der Autokäufer entschieden hätten. Im konkreten Fall sah das OLG Düsseldorf gleich mehrere Gründe, die für den Autokäufer und gegen die Versicherung sprechen.






Zuwarten ist nicht zumutbar


Anders als die Versicherungsgesellschaft sah das Gericht sehr wohl eine aussichtsreiche Position des Autokäufers auf Schadensersatz. Auch die Ansicht der Versicherung, dass der Käufer zu einem späteren Zeitpunkt auf Schadenersatz im Abgasskandal klagen könne, teilte das Gericht nicht. Angesichts der vielen Fälle im Schadensersatz im Abgasskandal, die zugunsten der Autokäufer entschieden wurden, ist ein Zuwarten nicht zumutbar. Dieser Fall legt einmal mehr dar, wie wichtig eine juristische Betreuung im Schadensersatz im Abgasskandal ist, wenn man als Autokäufer zu seinem Recht kommen möchte.

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Datum: 10.01.2019 - 15:02 Uhr
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