VW Abgasskandal: LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017

VW Abgasskandal: LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017

ID: 2018

Käufer eines Skoda Yeti klagt im VW Abgasskandal und bekommt Recht
Einmal mehr darf sich ein Autokäufer im VW Abgasskandal über ein Gerichtsurteil freuen. Das Landesgericht Hildesheim folgte dem Begehren des Klägers und verklagte die Volkswagen AG auf Erstattung des Kaufpreises. Als Begründung wurde vom Gericht im VW Abgasskandal hervorgehoben, dass die Täuschung kein Kavaliersdelikt darstelle.

Der Sachverhalt im Detail
Der Kläger hatte im Jahr 2013 bei einem Autohändler in Gifhorn einen Skoda Yeti 2.0 TDI Elegance Plus Edition gekauft. Für den Wagen hatte der Käufer einen Neupreis von 26.499,99 Euro bezahlt. Der betreffende Skoda ist mit einem Motor von VW ausgestattet. Im Zuge des Bekanntwerdens des Abgasskandals wurde bekannt, dass der Wagen mit der sogenannten Schummelsoftware ausgestattet ist.

Das Gericht stellt sich auf die Seite des Verbrauchers
Für das LG Hildesheim steht im VW Abgasskandal fest, dass der Skoda Yeti der klagenden Partei mit der betreffenden Schummelsoftware ausgestattet ist. Diese Software erkennt, wann der Wagen auf einem Prüfstand steht und schaltet den Motor dann in den Testzyklus. Dadurch werden andere Stickstoffemissionen erreicht, die bei einem Echtbetrieb nie erreicht werden können. Das Gericht sieht diese Software als gesetzeswidrige Manipulation an, da Abgaswerte für den Echtbetrieb vorgetäuscht werden. Diese Manipulation verstößt gegen die Vorgaben zur Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen.

Die beklagte Partei hielt dem entgegen, dass es für die Typengenehmigung nicht auf die echten Straßenbedingungen ankomme, sondern auf die Bedingungen im Labor beim Prüfbetrieb. Dem wiederum hielt das Gericht folgende Ansicht entgegen: Eine Schadstoffmessung auf dem Prüfstand ist nur dann korrekt, wenn das Testfahrzeug auf dem Prüfstand ebenso arbeitet wie im Echtbetrieb im Straßenverkehr. Die Software sei speziell für den Testbetrieb zugeschnitten und stelle daher eine unzulässige Umgehung gesetzlicher Vorschriften dar.







VW Abgasskandal ist kein Kavaliersdelikt
Die Manipulation durch die Software verstoße nach Ansicht des Gerichts zum einen gegen die guten Sitten gem. § 826 BGB und erfülle außerdem den Tatbestands des Betrugs. Im Verfahren um den VW Abgasskandal stellt das Gericht fest, dass kein vernünftiger Autokäufer einen Wagen erwerben würde, der mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware ausgestattet ist. Der Kläger habe einen Wagen mit nicht manipulierter Motorsteuerungssoftware kaufen wollen, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Diesen habe er aber nicht bekommen.

Das Gericht im VW Abgasskandal lehnte es ab, das Verhalten des Beklagten als ein Kavaliersdelikt oder als eine vernachlässigbare Sünde anzusehen. Hier liegt eine klare Verbrauchertäuschung vor, wie sie bereits in anderen Verfahren rund um den VW Abgasskandal durch Gerichte bestätigt wurde. Die beklagte Partei hat die Manipulative Software offenbar eingesetzt, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.



Urteil: Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Wie bereits andere Gerichte im VW Abgasskandal, urteilte auch das LG Hildesheim im Sinne des Käufers und sprach ihm die volle Rückerstattung des Kaufpreises zu. Die technischen Folgen der Softwaremanipulation und das Update seien nicht abschätzbar und für den Käufer daher nicht zumutbar.



Weiterführende Informationen finden Sie auch unter Schadensersatz für VW-Fahrer, Schadensersatz für Porsche-Dieselfahrer, Schadensersatz für Mercedes-Dieselfahrer, Anwaltskanzlei VW



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Datum: 07.02.2019 - 14:14 Uhr
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