Als Langzeitstudent richtig versichert: private-krankenversicherung.de informiert über Sonderregelungen
Solange die eigenen Kinder bei ihren Eltern mitversichert sind, ist alles in Ordnung. Doch mit zunehmenden Alter des studierenden Nachwuchs treten einige Sonderregelungen in Kraft, die es zu beachten gilt.
Sich in der Ausbildung befindende Kinder nach Vollendung des 25. Lebensjahres sind jedoch in keinem Fall bei den Eltern mitversichert. Einzige Ausnahme: Die Zeit für den Wehr- und Zivildienst wird gesondert angerechnet. Weiterhin gilt, dass bis zum 25. Lebensjahr und dem 14. Fachsemester eines Studienganges der gesetzlich geregelte Beitrag für die Krankenversicherung 65,63 Euro beträgt. Allerdings darf man beim Ehepartner trotz der üblichen, eben genannten Versicherungsfristen kostenlos mitversichert werden, falls das monatliche Einkommen wiederum die 400 Euro Grenze nicht überschreitet.
Für alle Langzeit-Studierenden gilt deshalb: Wer länger als 14 Fachsemester denselben Studiengang studiert, muss sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Die monatlichen Mindestbeträge für die Beitragssätze variieren hierfür zwischen 130 und 150 Euro. Alternativ bieten private Krankenversicherungen ihre Leistungen in verschiedenen Absicherungsformen an. Gerade junge Männer können sich bei der PKV meist erheblich günstiger versichern als bei den Gesetzlichen Versicherungen. Außerdem gibt es bei privat versicherten Studierenden keine Beitragsstaffelungen für die gesamte Dauer des Studiums. Lediglich das Eintrittsalter wird zur Beitragsberechnung herangezogen.
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http://news.private-krankenversicherung.de/private-krankenversicherung/absicherung-von-kindern/3392.html
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Datum: 02.07.2009 - 20:22 Uhr
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Freigabedatum: 02.07.2009
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