Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Opfern und Zeugen im Strafverfahren

Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Opfern und Zeugen im Strafverfahren

ID: 100140

Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Opfern und Zeugen im Strafverfahren



(pressrelations) - >Der Deutsche Bundestag hat heute das 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Neuregelungen schließen inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgen das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern.

"Unser Grundgesetz fordert nicht nur, Straftaten aufzuklären und die Schuld oder Unschuld des Täters in einem fairen Verfahren festzustellen. Ein Rechtsstaat muss auch die Opfer von Straftaten schützen. Dies gilt vor allem für Kinder und Jugendliche, aber auch für besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer, etwa solche einer Sexualstraftat oder eines schweren Gewaltverbrechens. Künftig werden Verletzte und Zeugen noch besser vor Belastungen im Strafverfahren geschützt und ihre Rechte gestärkt. Das Strafverfahren darf nicht zu erneuten Traumatisierungen der Opfer führen oder Zeugen gefährden. Wir stellen daher sicher, dass künftig Opfer schon bei der Anzeigeerstattung von Polizei und Staatsanwaltschaft umfassend über ihre Rechte aufgeklärt und auf spezielle Hilfsangebote von Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen werden. Gleichzeitig erweitern wir die Möglichkeiten für Verletzte von Straftaten, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen und einen Anwalt auf Staatskosten beigeordnet zu bekommen. Um das Persönlichkeitsrecht von Zeugen besser zu schützen, kann die Staatsanwaltschaft künftig die Adresse des Zeugen aus der Akte heraushalten oder später entfernen. Auch der Schutz von Jugendlichen wird verbessert, indem wir die Alters-grenze von spezieller Jugend schützenden Vorschriften von 16 auf 18 Jahre anheben. Schließlich setzt das Gesetz ein deutliches Zeichen gegen die Genitalverstümmelung bei Kindern und Jugendlichen. Künftig können diese Taten von den Verletzten auch noch nach Eintritt ihrer Volljährigkeit angezeigt werden", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das Gesetz knüpft an Verbesserungen für Opfer im Strafverfahren an, die zuletzt vor allem durch das Opferrechtsreformgesetz vom 1. September 2004 erreicht wurden. Das heute verabschiedete Gesetz weitere Verbesserungen in drei zentralen Bereichen vor.



Im Einzelnen

Verbesserungen zum Schutz von Verletzten im Strafverfahren

Im Bereich der Nebenklage und des Opferanwalts orientiert sich das Gesetz durchgängig daran, den besonders schutzbedürftigen Opfern besondere Rechte einzuräumen, um deren Belastungen durch das Strafverfahren abzumildern. Dabei bündelt es Vorschläge des Bundesrates und insbesondere zahlreiche Anregungen von Opferschutzverbänden zu einem stimmigen Gesamtkonzept. Der Schwere des Delikts und den Folgen wird künftig ein stärkeres Gewicht beigemessen. Im neuen § 395 StPO wird nun beispielsweise auch Opfern von Zwangsheirat oder sexueller Nötigung die Möglichkeit eingeräumt, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Auch Opfer von Raub, Erpressung oder anderen Delikten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter sind in Zukunft nebenklagebefugt, wenn sie von schweren Tatfolgen betroffen sind. Daneben wird im neuen § 397a StPO der Kreis derjenigen erweitert, die - unabhängig von ihren wirtschaftlichen Voraussetzungen - Anspruch auf Beiordnung eines kostenlosen Opferanwalts haben. Künftig übernimmt der Staat die Anwaltskosten auch bei Straftaten wie etwa schwere Körperverletzung, Raub oder schweres Stalking, wenn die Tatfolgen besonders schwer sind.

Da jede Rechtsverfolgung die Kenntnis der Rechte voraussetzt, werden in § 406h StPO auch die Informationspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Verletzten von Straftaten erweitert. Beispielsweise muss künftig schon die Polizei bei der Anzeigeerstattung das Opfer in verständliche Weise und sehr viel umfassender als bisher über seine Rechte belehren und auf spezielle Hilfsangebote von Opferhilfereinrichtungen hinweisen. So muss das Opfer etwa über die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbegleitung oder andere Unterstützung von Opferhilfeeinrichtungen aufgeklärt und auf Entschädigungsansprüche oder Schadensersatz im Adhäsionsverfahren aufmerksam gemacht werden. Zudem werden durch Änderungen in den §§ 138 und 142 StPO die Auswahlmöglichkeiten der Verletzten bei der Wahl eines anwaltlichen Beistand vergrößert.

Durch eine Ergänzung des § 158 StPO können Verletzte künftig leichter in Deutschland Straftaten anzeigen, die an ihnen im europäischen Ausland begangen wurden.

Verbesserungen zum Schutz von Zeugen im Strafverfahren

Die Rechte von Zeugen bei ihrer polizeilichen Vernehmung werden zukünftig in § 163 Absatz 3 StPO eindeutig im Gesetz festgeschrieben. Dies führt in der Praxis für alle Beteiligten zu mehr Klarheit.

Das Möglichkeit des Zeugen, jederzeit einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen - ein Recht, das bereits durch höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt ist -, wird erstmalig gesetzlich verankert. Zudem kann das Gericht besonders schutzbedürftige Zeugen künftig in mehr Fällen als bisher einen anwaltlichen Beistand beiordnen (§ 68b StPO). Flankierend dazu wird geregelt, dass eine die Beiordnung ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Zukunft gerichtlich überprüft werden kann.

Die nach § 68 Absatz 2 StPO für Zeugen bestehende Möglichkeit, in bestimmten Fällen ihren Wohnort nicht angeben zu müssen, wird sachgerecht erweitert. Erstmalig wird festgeschrieben, dass der Zeuge auch im Nachhinein den Austausch seiner Wohnadresse gegen eine andere Anschrift verlangen kann, wenn sich eine Gefährdung erst nach Beendigung seiner Aussage ergibt. Daneben müssen die Strafverfolgungsbehörden künftig dafür Sorge tragen, dass die Adresse des Zeugen potentiellen Gefährdern auch dann nicht bekannt wird, wenn diese Akteneinsicht erhalten. Aber auch unabhängig von Gefährdungen werden die persönlichen Daten des Zeugen künftig besser geschützt: Anders als bisher muss die Staatsanwaltschaft nicht mehr die volle Anschrift des Zeugen in die Anklageschrift aufnehmen. Weiterhin sollen die Strafverfolgungsbehörden sollen den Zeugen auf dessen Rechte hinweisen und bei deren Wahrnehmung behilflich sein.

Verbesserungen beim Schutz von jugendlichen Opfern und Zeugen im Strafverfahren

Zur Stärkung der Rechte von jugendlichen Opfern und Zeugen von Straftaten wird die Schutzaltersgrenze in verschiedenen Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes von derzeit 16 auf nunmehr 18 Jahre heraufgesetzt. Danach kann künftig auch bei 16- und 17-jährigen Zeugen etwa die Öffentlichkeit ausgeschlossen, der Angeklagte zum Schutz des Zeugen aus dem Gerichtssaal entfernt oder der Zeuge per Video befragt werden (§ 58a Absatz 1, § 241a Absatz 1, § 247 Satz 2, § 255 Absatz 2 StPO; § 172 GVG). Diese neue Altersgrenze wird der altersspezifischen Belastungssituation besser gerecht. Sie entspricht zudem der Schutzaltersgrenze, die zahlreichen internationalen Abkommen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zugrunde liegt. Zudem wird ein Gleichklang mit der Altersgrenze hergestellt, bis zu der jugendlichen Beschuldigten besonderer Schutz zukommt.

In den Fällen von Genitalverstümmelungen bei Kindern und Jugendlichen, die durch Erziehungsberechtigte veranlasst wurden (Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB), beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist künftig erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers zu laufen. Damit wird berücksichtigt, dass es Opfern solcher Straftaten häufig faktisch nicht möglich ist, solche Taten anzuzeigen, solange sie noch minderjährig und fest in das Familienleben eingebunden sind. Die verlängerte Strafverfolgungsmöglichkeit soll dabei auch abschreckend wirken.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am Ersten des dritten Monats nach der Verkündung in Kraft treten. Würde das Gesetz noch im Juli 2009 verkündet, wäre Datum des Inkrafttretens der 1. Oktober 2009.


Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9030
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Kleber PR Network übernimmt die Pressearbeit und Repräsentanz für Gran Canaria Golf Fantastische neue Spiele im King Solomon’s Casino
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 03.07.2009 - 12:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 100140
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 415 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Opfern und Zeugen im Strafverfahren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesministerium der Justiz (BMJ) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Förderung von Frauen in Führungspositionen: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Frauenquote ...
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschlossen. Der von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von dem Bundes

Wir verlieren mit Winfried Hassemer einen großen Rechtsdenker ...
Zum Tod des früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer erklärt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: "Mit großer Bestürzung habe ich vom Tod von Winfried Hassemer erfahren. Wir verlieren mit ihm eine

Vorratsdatenspeicherung: Endlich über Sinn und Unsinn ehrlich nachdenken ...
Zu den heute vorgelegten Schlussanträgen des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes zu der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie erklärt die geschäftsführende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Vorratsdatenspeicherung ist auf europarechtlichem Treibsand gebau


Weitere Mitteilungen von Bundesministerium der Justiz (BMJ)


Kleber PR Network übernimmt die Pressearbeit und Repräsentanz für Gran Canaria Golf ...
Ebenso wie Gran Canaria Natural und Gran Canaria Spa, Wellness & Health, die ebenfalls von KRPN betreut werden, ist Gran Canaria Golf eine Organisation des Fremdenverkehrsamtes Gran Canaria. Sie bewirbt Golfsport auf der Kanareninsel mit insgesamt acht Golfplätzen. Geschäftsführer Pablo Llina

Michael Jacksons Alben gefragter denn je ...
Hamburg, 03.07.2009. Kurz nach Bekanntwerden des Todesfalls von Michael Jackson waren einige seiner Alben bereits ausverkauft. Innerhalb kürzester Zeit verzeichnete der US-iTunes-Store das legendäre "Thriller"-Album auf Platz 1 der Verkaufs-Charts, weitere 13 Werke fanden sich in den Top

Wachablösung bei Bedienterminals ...
Balingen, 25. Juni 2009 – Der Technologiehersteller Bizerba präsentiert sein neuestes Terminal GT-6M und rundet so das Produktportfolio mit modernen Bedieneinheiten ab. Das Gerät GT-6M unterstützt die Berechtigungs-gesteuerte Menüstruktur in den Preisauszeichnungssystemen und kommt am GLP-Dr

Innenministerium plant Radverkehrshandbuch ...
Radverkehrshandbuch "Radlland Bayern" - Herrmann: "Service für Radfahrer verbessern" "Bayern ist spitze beim Radverkehr. Das geplante Handbuch ist ein weiterer wichtiger Beitrag, dass dies so bleibt. Unser Ziel ist es, die positive Einstellung zum Fahrrad noch weiter


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z