Sanierungspflicht im Altbau - Die neue EnEV kommt am 01. Mai 2014

Sanierungspflicht im Altbau - Die neue EnEV kommt am 01. Mai 2014

ID: 1002328

Bis 2050 soll einen nahezu klimaneutraler Gebäudebestand in Deutschland erreicht werden. Ab dem 01. Mai 2014 gibt es auch für Altbauten neue Regelungen, Heizungsanlagen müssen saniert werden. Der Bundesrat hat mitÄnderungen zugestimmt, Bundesregierung bestätigt die Novelle.



30 Jahre alte Heizungen müssen raus30 Jahre alte Heizungen müssen raus

(firmenpresse) - Die erste Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist mittlerweile über zehn Jahre alt. Sie trat als Zusammenschluss der alten Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung bereits 2002 in Kraft. 2004 sowie 2007 ist sie bereits überarbeitet worden und gilt mit wenigen Ausnahmen für alle Wohn- und Gewerbegebäude. Nach der jetzigen Abstimmung der Novelle des Bundesrates vom 11. Oktober 2013 hat auch die Bundesregierung am 16. Oktober 2013 die neue Energieeinsparverordnung mit Änderungen beschlossen. Veröffentlicht wurde das Paket dann im Bundesgesetzblatt am 21. November 2013.

Was ändert sich zukünftig für Eigentümer von Immobilien beim Verkauf oder einer Vermietung?
1. Gewerbliche Anbieter von Immobilien müssen in den Immobilienanzeigen ab 01. Mai 2014 die Art des Energieausweises, den entsprechenden Kennwert, die Angaben zur Heizungsart, die Energieeffizienzklasse (bei neu ausgestellten Ausweisen) und das Baujahr angeben
2.Die Verbrauchswerte sind auf die angebotene Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen
3. Die Effizienzklasse wird zukünftig zusätzlich mit einem Wert zwischen A+ und H angegeben, wie das von Haushaltsgeräten bereits bekannt ist
4. Der Eigentümer oder Makler muss den Ausweis bereits bei der Besichtigung aushändigen, bisher war nur eine Einsicht auf Verlangen gefordert
5. So genannte Konstanttemperatur-Heizkessel dürfen nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden und müssen bis 2015 saniert werden. Also Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, sind zu erneuern, wenn es keine Brennwert- oder Niedertemperatur-Heizkessel sind. Eigentümer, die ihre Bestandsimmobilie bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, müssen ihre Heizkessel nicht sanieren.

Zukünftig soll es auch ein stichprobenartiges Kontrollsystem für die Einhaltung der Effizienzwerte und der Energieausweise von den Behörden geben, die auch entsprechende Registrierungsnummern vergeben sollen.



Die neue Verordnung bringt für Immobilienbesitzer hohe Sanierungskosten und bremst somit eher die Bauaktivitäten. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen hat für die ersten neun Monate 2013 den Energieverbrauch ermittelt. Danach wird der Gesamtenergiebedarf im Vergleich zu 2012 voraussichtlich um 2 % ansteigen, was den Nutzen der EnEV fragwürdig erscheinen lässt. Denkmalgeschütze Immobilien sind von dieser neuen Energieeinsparverordnung ohnehin nur betroffen, wenn für sie keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Die Vorgaben orientieren sich an den Bedingungen der staatlichen Förderbank KfW und unterstützenden Landesbanken, die mit diversen Programmen Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Baumaßnahmen bereit halten.

Bei Sanierungen von Bestandsimmobilien können Wärme-Durchgangskoeffizienten (die so genannten U-Werte) bis zu 40 % über den Grenzwerten eines Neubaus liegen.

Informieren Sie sich über die neue EnEV 2014 und was Sie tun können, um der EnEV zu entsprechen. Rufen sie mich unter 02191-932445 an oder senden eine E-Mail mit Ihren Fragen an info@immobilienservice-landau.de. Weitere Fachinformationen erhalten Sie auch auf der Internetseite unter http://www.immobilienservice-landau.de/ oder bei IKL Immobilienservice Kai Landau, Immobilien- und Sachverständigenbüro Oberreinshagen 32, 42857 Remscheid.



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Datum: 08.01.2014 - 09:00 Uhr
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