Schlüssel: was Vermieter und Mieter beachten müssen
ID: 1003004
Der richtige Umgang mit dem Schlüssel
Der richtige Umgang mit dem Schlüssel
Wenn die neue Wohnung bezogen wird, lässt sich diese nur mit einem Schlüssel öffnen. Der Vermieter muss aber noch weitere Schlüssel aushändigen, so der Deutsche Mieterbund. Hierzu gehören alle, die mit der Vermietung zu tun haben. Ein Schlüssel der Wohnung darf der Vermieter zudem nicht ohne Weiteres einbehalten. Nur mit Genehmigung des Mieters. Gleiches gilt für den Zutritt. Wie viele Schlüssel dem Mieter zustehen, ist ebenfalls geregelt. Die Anzahl hängt von der Menge der Bewohner in der Wohnung ab. Werden mehr Schlüssel für den Zutritt zur Wohnung benötigt, kann ein Mieter hierfür zusätzliche Schlüssel beantragen. Möchte der Mieter darüber hinaus Schlüssel anfertigen, muss er sich hierum selbst kümmern. Nicht selten kommt es vor, dass der Mieter einen seiner Schlüssel verliert. Der Vermieter muss hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Ist der Schlüssel durch eigene Schuld abhandengekommen, muss der Mieter die Kosten für die Neuanschaffung tragen. Ist Diebstahl der Grund für den Verlust, muss der Mieter die Kosten nicht übernehmen. Bei Auszug des Mieters müssen dem Vermieter sämtliche Schlüssel zurückgegeben werden. Diejenigen, die er selbst finanziert hat, kann der Vermieter bei Bezahlung übernehmen. Ansonsten werden diese vor Ort vernichtet beziehungsweise unbrauchbar gemacht.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Hausverwaltung Gierschner in Gießen
Datum: 09.01.2014 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Gierschner
Stadt:
Gießen
Telefon: 0641-930286
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
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