WEG-Verwaltung: welche Pflichten anstehen
ID: 1013319
Umfangreiches Aufgabenspektrum
Umfangreiches Aufgabenspektrum
Die WEG-Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümergemeinschaft und Verwalter. Nur so ist die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gegeben. Nicht immer ist es für den Verwalter einfach, die Interessen erfolgreich zu verfolgen. Er obliegt verschiedenen Pflichten, die einzuhalten sind. § 21 Abs. 5 des Wohnungseigentumsgesetzes zählt unter dem Begriff der „ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung“ verschiedene verpflichtende
Aufgaben auf, die die WEG-Hausverwaltung zu erfüllen hat und nicht von der Eigentümerschaft eingeschränkt werden dürfen. Zu den wahrnehmbaren Aufgaben zählt unter anderem die Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung. Genauso muss die ordnungsgemäße Instandhaltung / Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums gewährleistet sein. Der Abschluss von angemessenen Feuer- und Haftpflichtversicherungen und die Erstellung des Wirtschaftsplans inklusive Jahresabrechnung sind ebenso vorgesehen. Gemeinschaftliche Gelder wie z. B. eine Instandsetzungsrücklage der Wohnungseigentümer müssen ebenso solide verwaltet werden. Außerdem ist der WEG-Verwalter dafür zuständig, zu Wohnungseigentümerversammlungen einzuladen, diese vorzubereiten und durchzuführen. Der WEG-Verwalter muss insgesamt die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Gemeinschaftsimmobilie gewährleisten. Diese muss er eigenständig und zuverlässig übernehmen und unter Berücksichtigung der getroffenen Vereinbarungen beziehungsweise Beschlüsse.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Hausverwaltung Michal Gierschner in Gießen
Datum: 24.03.2014 - 15:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1013319
Anzahl Zeichen: 2445
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Gierschner
Stadt:
Gießen
Telefon: 0641-930286
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
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