Kinder muessen im Wohngebiet willkommen sein

Kinder muessen im Wohngebiet willkommen sein

ID: 100302

Kinder muessen im Wohngebiet willkommen sein



(pressrelations) - >Zu dem diese Woche im Bundestag beratenen Antrag ueber die Zulaessigkeit von Kindertagesstaetten in Wohngebieten erklaert die bau- und wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Petra Weis:

Die Bundesregierung soll die bauplanrechtliche Zulaessigkeit von Kindergaerten, Kinderspielplaetzen und aehnlichen Einrichtungen in reinen Wohngebieten "effizient" verbessern. Unsere Gesellschaft muss offen sein fuer Kinder. Wir wollen verhindern, dass gegen Kindertagesstaetten oder Spielplaetze in Wohngebieten erfolgreich geklagt werden kann. Kinder muessen sich in Deutschland auch und gerade in Wohngebieten frei entfalten koennen.

Aus diesem Grund hat der Bundestag in dieser Woche einen Antrag der Koalitionsfraktionen beraten, der klare Forderungen zur Verbesserung der jetzigen Situation in Bezug auf das Bauplanungsrecht und den Laermschutz beinhaltet. Nur eine eindeutige Ausnahmeregelung in Bezug auf Kinder in beiden Regelwerken wird hier fuer Kindereinrichtungen und Familien endgueltig Rechtssicherheit schaffen.

Beim Bauplanungsrecht geht es im Detail um die Baunutzungsverordnung. Diese erlaubt heute bereits durch Aufstellung oder Aenderung eines Bebauungsplans Kindertagesstaetten auch in reinen Wohngebieten allgemein zuzulassen. Ich weise deswegen ausdruecklich auf die Arbeitshilfe der Fachkommission Staedtebau der Laender-Bauministerkonferenz in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hin, die aufzeigt, wie die Gemeinden bereits heute in bestehenden Wohngebieten die Zulassung von Kindertagesstaetten ermoeglichen koennen.

In dem Antrag geht es uns darum, mit einer Aenderung der Baunutzungsverordnung das Verfahren zu entbuerokratisieren, indem wir den Bau von Kindertagesstaetten, soweit sie ueberwiegend der Betreuung der in dem jeweiligen Gebiet wohnenden Kinder dienen, generell zulassen. Gleichzeitig muessen wir die Regeln des Laermschutzes so aendern, dass die von spielenden Kindern ausgehende Geraeuschkulisse von der Gesellschaft toleriert werden muss. Dafuer ist es notwendig, in den jeweiligen Laermschutzregelungen Kinderlaerm ausserhalb von sonstigem Umweltlaerm zu stellen. Kinderlaerm darf nicht anderen Laermfaktoren gleichgestellt werden, wie es heute leider oft noch der Fall ist.




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Datum: 03.07.2009 - 16:16 Uhr
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