Datenschutz bleibt auf der Tagesordnung
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Datenschutz bleibt auf der Tagesordnung
Eine Verbesserung des Datenschutzes ist dringend notwendig. Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbst entscheiden, wer welche ihrer Daten zu welchem Zweck nutzen darf. Dem Handel mit persoenlichen Daten muss ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden.
Die Union hat wirtschaftliche Interessen vor das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und vor einen effektiven Datenschutz gestellt. Innenminister Schaeuble hat nur desinteressiert weggesehen als seine Fraktion Stueck um Stueck seinem Entwurf alle Zaehne gezogen hat.
Es wurde eine Chance vergeben: Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird mit diesem Gesetz fuer die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht wie noetig gestaerkt.
Auf Druck der SPD wurde der Arbeitnehmerdatenschutz wesentlich gestaerkt. Insbesondere der Kuendigungsschutz fuer betriebliche Datenschutzbeauftragte ist eine deutliche Verbesserung. Fuer die Verbraucherinnen und Verbraucher sind neben mehr Datensicherheit und der Ausweitung der Eingriffsbefugnisse der Datenschutzbehoerden kaum Verbesserungen enthalten.
Die Kernelemente der Datenschutznovelle, die Schaeuble vorgeschlagen hat, sind weiterhin notwendig:
- Das sogenannte "Listenprivileg" muss abgeschafft werden.
- Eine Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung darf nur noch mit ausdruecklicher Einwilligung der Betroffenen moeglich sein.
- Die Erbringung einer Leistung darf nicht an die Preisgabe personenbezogener Daten gekoppelt sein.
Zudem muss es ein Unterlassungsklagenrecht fuer Verbraucherschutzverbaende auch im Bereich des Datenschutzes geben. In dieser Legislaturperiode war dies mit der Union nicht umzusetzen. Nach der Bundestagswahl muss es einen neuen Anlauf geben.
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Datum: 03.07.2009 - 16:34 Uhr
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