Anlegerschutz wird gestärkt

Anlegerschutz wird gestärkt

ID: 100342

Anlegerschutz wird gestärkt

Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen



(pressrelations) - >Anlässlich der heute anstehenden 2./3. Lesung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen und der Verabschiedung des Antrags der Großen Koalition "Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen erweitern und durchsetzen" erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Mit der Verlängerung der Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kauf eines Finanzproduktes auf zehn Jahre und einer beweissicheren Beratungsdokumentation durch Banken und Finanzvermittlern gegenüber ihren Kunden haben wir eine notwendige Entscheidung für einen guten Anlegerschutz getroffen. Da der Verbraucher bisher die Beweislast für eine Falschberatung trägt, aber kein Recht auf den Erhalt eines Protokolls über die Beratung hat, kann er kaum Beratungsfehler nachweisen. Künftig bekommt er mehr Rechtssicherheit. Auch bei telefonischer Beratung muss der Bankmitarbeiter dem Kunden das Protokoll nach Hause schicken. Erkennt der Privatkunde, dass das Protokoll von dem Telefongespräch abweicht und er ein "risikoreiches" statt eines "risikoarmen" Produkts erhält, kann er sieben Tage lang von dem Vertrag zurücktreten. Sollten Kunden diese Möglichkeit missbrauchen, um von Geschäften zurückzutreten, da sich der Kurs des erworbenen Produktes schlecht entwickelt, werden die Banken als Konsequenz auf telefonisch Beratungsgespräche mit diesen Personen verzichten. Dies ist das gute Recht der Banken. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich darüber hinaus für einen weitgehenderen Anlegerschutz ein und hat einen Antrag initiiert, der umfassende Verbesserungen wie eine bessere und umfangreichere Berufsqualifikation von Finanzvermittlern vorsieht. Es kann nicht sein, dass Vermittler von Investmentfonds oder geschlossenen Fonds keinerlei Sachkenntnis besitzen müssen. Das gilt auch für gebundene Vermittler, die ausschließlich für ein einziges Unternehmen Versicherungen oder Wertpapiere vertreiben. Wir brauchen verbindliche Mindeststandards für alle Finanzvermittler sowie eine anspruchsvolle Berufsqualifikation. Ebenso müssen solche Vermittler eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können. Wer den mündigen Bürger fordert, muss umgekehrt für eine gute und fundierte Informationsbasis sorgen. Deshalb müssen das Wissen und die Ausbildung des Beraters ausgebaut werden. Im Bereich der Provisionen und Kosten wollen wir mehr Transparenz schaffen, damit der Verbraucher weiß, woran er bei einer Beratung ist. Das bedeutet auch, dass Verbraucherberatungen durch die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest gestärkt werden müssen. Ein erster Schritt für einen besseren Anlegerschutz ist mit der heutigen Verabschiedung des Schuldverschreibungsgesetzes getan, weitere müssen folgen. Nur so kann verloren gegangenes Vertrauen in dem Finanzsektor wieder zurück erlangt werden.




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Datum: 03.07.2009 - 17:01 Uhr
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