Kinderschutz bleibt auf der Strecke
- VPK kritisiert Scheitern des Kinderschutzgesetzes -
"Notwendige gesetzliche Maßnahmen zum Schutz von Kindern dürfen nicht im Strudel von parteipolitischen Auseinandersetzungen untergehen - genau das ist aber drei Monate vor den Bundestagswahlen zum Nachteil von schutzbedürftige Kindern geschehen", so Michael W. Budig, Präsident des Bundesverbands privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK).
In den zurückliegenden Jahren hat es in Deutschland schwerwiegende Misshandlungsfälle mit teils tödlichem Ausgang für Kinder gegeben. Parteiübergreifend besteht zwar Übereinstimmung, dass diese schweren Fälle von Kindesverwahrlosungen und
-misshandlungen eindeutiger politischer und gesetzlicher Konsequenzen bedürfen. Die realpolitische Praxis sieht aber wieder einmal anders aus: Die Koalitionsfraktionen konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Gesetzestext verständigen.
Aktuelle statistische Zahlen belegen eine Zunahme von Gewaltdelikten gegenüber Kindern. Demnach besteht eine unvermindert hohe Dringlichkeit, politisch entsprechend initiativ zu werden - aber auch diesmal bleibt es wieder nur bei politischen Absichtserklärungen und wechselseitigen Vorwürfen. Erinnert sei an die überparteilichen Beschlüsse des Kindergipfels Ende 2007. Im Streit der Parteien ist es dennoch nicht gelungen, ein Gesetz zum Schutz von Kindern in Deutschland zu verabschieden - nun soll es der nächsten Legislaturperiode vorbehalten bleiben.
Was die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland dringend benötigt, sind weitgehend einheitliche Verfahren in der Diagnostik wie auch der Qualität von Hilfen; hier liegen weiterhin bedenkliche Defizite. Auch müssen Hemmschuhe im Rahmen des Datenschutzes abgebaut werden.
"Der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber jedem Kind muss dringend durch ein Kinderschutzgesetz gestärkt werden, dass diesen Namen auch verdient und darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden", so Budig abschließend.
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Datum: 05.07.2009 - 15:25 Uhr
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