Wir müssen draußen bleiben: Vermieter haben kein Recht auf Zweitschlüssel

Wir müssen draußen bleiben: Vermieter haben kein Recht auf Zweitschlüssel

ID: 1008495

R+V-Infocenter: Unangekündigter Besuch ist Hausfriedensbruch - Schlüssel für Notfälle bei Freunden oder Verwandten deponieren



Sascha Nuß, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V VersicherungSascha Nuß, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung

(firmenpresse) - Wiesbaden, 22. Januar 2014. Dürfen Vermieter einen Zweitschlüssel für Notfälle behalten? Nein, sagt das Mietrecht und schützt damit die Privatsphäre des Mieters. Bei Einzug müssen die Vermieter dem neuen Bewohner alle Schlüssel aushändigen. "Der Mieter besitzt das alleinige Nutzungsrecht an der Wohnung. Vermieter dürfen ohne eine entsprechende Vereinbarung keinen Ersatzschlüssel einbehalten", erläutert Sascha Nuß, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Und selbst wenn der Mieter dem Eigentümer freiwillig einen Schlüssel überlassen hat: Wer die Wohnung ohne Ankündigung und Einwilligung des Mieters betritt, begeht womöglich Hausfriedensbruch - und das ist strafbar. Ausnahmen gibt es nur im äußersten Notfall.

Die Rechtsprechung steht hier in vielen Fällen auf Seiten der Mieter. "Ein vom Vermieter begangener Hausfriedensbruch berechtigt den Mieter normalerweise zu einer fristlosen Kündigung", so R+V-Experte Sascha Nuß. Noch strenger sind die Regeln, wenn der Vermieter den Schlüssel heimlich behält. "Wenn er den Schlüssel nicht herausgibt, kann der Mieter das Schloss austauschen lassen - und hat gute Chancen, die Kosten dafür vom Vermieter ersetzt zu bekommen."

Ausnahmen sind Notfälle, wie beispielsweise ein Wasserrohrbruch: Besteht eine konkrete Gefahr für Haus und Wohnung, während die Bewohner verreist sind, darf der Vermieter die Wohnung für Notmaßnahmen betreten - ohne vorher um Erlaubnis zu bitten und notfalls sogar ohne Schlüssel. "Auch wenn die Mieter im Urlaub sind, brauchen sie den Schlüssel nicht beim Vermieter zu hinterlegen. Allerdings kann dieser die Tür unter Polizeiaufsicht aufbrechen, wenn sich die Gefahr nicht anders beseitigen lässt", sagt Sascha Nuß. Empfehlung für Mieter, die eine solche Situation vermeiden möchten: Bei Freunden, Nachbarn oder Verwandten einen Zweitschlüssel deponieren und den Vermieter darüber informieren. Das R+V-Infocenter rät allerdings davon ab, den Schlüssel für Notfälle unter der Fußmatte oder im Blumentopf zu hinterlegen. Einbrecher kennen die gängigen Verstecke.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Schaberweg 23
61348 Bad Homburg
a.kassubek(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



drucken  als PDF  an Freund senden  ZK Gartenbau in Wuppertal- Gartengestaltung, Zaunbau und mehr Palmira Capital Partners verstärkt sein Team mit Jens Runde
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.01.2014 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1008495
Anzahl Zeichen: 2214

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitte Römstedt
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 06 11 / 533 - 46 56

Kategorie:

Haus & Garten



Diese Pressemitteilung wurde bisher 535 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wir müssen draußen bleiben: Vermieter haben kein Recht auf Zweitschlüssel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Infocenter der R+V Versicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall ...

Wiesbaden, 3. September 2025. Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick ...

Akku leer: Gefahren beim Laden von E-Bikes ...

Wiesbaden, 25. August 2025. E-Bike-Akkus wieder aufladen: In den eigenen vier Wänden ist das kein Problem. Anders sieht es in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder am Arbeitsplatz aus. Dort ist eine Erlaubnis notwendig. Darauf macht das Infocenter ...

Wohnung: Noch Gast oder schon Untermieter? ...

Wiesbaden, 18. August 2025. Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen - grundsätzlich so oft und so viel er möchte. Erst wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, ändert sich die rechtliche Lage. Dann muss der Vermieter eingebunden wer ...

Alle Meldungen von Infocenter der R+V Versicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z