PROKON - Bei Geld hört die Freundschaft auf / Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte
ID: 1009683
Itzehoe hat Insolvenz angemeldet. Wirklich überraschend war dieser
Schritt nicht, er erfolgte mit Ansage, so der auf Genussrechte
spezialisierte Rechtsanwalt Florian Nolte der Anlegerschutzkanzlei
PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) aus Jena.
Das Ziel wurde nicht erreicht, am vergangenen Montag, 20. Januar
2014 verstrich die vom PROKON-Initiator Carsten Rodbertus gesetzte
Frist. 95 % des Genussrechtskapitals sollte auf eine Kündigung
verzichten oder eine ausgesprochene Kündigung zurücknehmen. Nur damit
sei eine Insolvenz des Unternehmens vermeidbar.
"Es hätte nur ein Betrag von 70 Millionen Euro geben dürfen, der
zur Auszahlung von PROKON an kündigende Genussrechtsinhaber zur
Verfügung aufgebracht werden sollte. Dieses Ziel wurde weit
verfehlt", erklärt Genussrechtsspezialist Nolte. Tatsächlich wurden
aktuell über 250 Millionen Euro Genussrechtskapital gekündigt.
Die meisten Anleger scheinen überhaupt nicht reagiert zu haben,
für PROKON selbst und viele andere, die zum Unternehmen und dessen
Leitung stehen, sind dies die Hauptschuldigen an der eingetretenen
Situation. Hätte es nicht so viele Kündigungen im Jahr 2013 gegeben,
wäre keine Insolvenz eingetreten. Hätten mehr Anleger auf die
Kündigung verzichtet, wäre der Schritt zum Insolvenzgericht nicht
nötig gewesen.
"In meinen Augen ist diese Auffassung völlig unhaltbar", meint
Anwalt Nolte. "Die PROKON hat mit der Änderung der
Genussrechtsbedingungen doch selbst die Gefahr einer Liquiditätskrise
geschaffen. Ein Worst-Case-Szenario, bei dem ein großer Teil der
Anleger dem Unternehmen das Kapital entzieht, hätte
Liquiditätsprobleme aufgezeigt."
Das angekündigte Anlegergremium, auf das viele Genussrechtsinhaber
große Hoffnung gesetzt hatten, kommt nun doch nicht. Zwar hatte
PROKON dieses nur für den Fall in Aussicht gestellt, dass eine
Planinsolvenz verhindert werden könnte. Jedoch liegen bei PWB
Rechtsanwälte Jena vertrauliche Unterlagen vor, dass bestimmte
Anleger bevorzugt wurden. Diese haben u.a. Einsicht in die Bücher der
PROKON nehmen dürfen. In den Genussrechtsbedingungen ist so etwas
nicht vorgesehen.
Die Unsicherheit bei den betroffenen Anlegern ist mit der
Bekanntgabe des Insolvenzantrages noch gewachsen. Diese sollten sich
dringend über ihre Rechte in dem nun beantragten Insolvenzverfahren
informieren. "Die veröffentlichten Hinweise sind für Anleger der
PROKON, die derzeit sehr schlechte Nachrichten verkraften müssen,
völlig ungeeignet, die eigenen Rechte tatsächlich zu erkennen und vor
allem wahrzunehmen." stellt Rechtsanwalt Nolte sehr deutlich klar.
Der Einfluss der "Freunde von PROKON", einem bislang undefiniertem
Zusammenschluss von Genussrechtsinhabern ist noch nicht ganz
bestimmbar. Dass diese "Freunde" aus dem näheren Umfeld des
Unternehmens stammen sollen, wird zwar behauptet, aber nicht belegt.
Allerdings bestätigen zahlreiche Gespräche mit betroffenen und
deshalb sehr besorgten Prokon-Anlegern, dass die Aktivitäten
ausgesprochen kritisch gesehen werden. Denn: bei Geld hört
bekanntlich die Freundschaft auf.
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Erich R. Jeske
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Datum: 24.01.2014 - 09:40 Uhr
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