Mittelbayerische Zeitung: Leitartikel von Heinz Gläser zu Doping
ID: 1014200
währt er nun schon, der zähe Kampf um ein echtes Anti-Doping-Gesetz
für Deutschland. Die Mehrheit des organisierten Sports hierzulande
hat es verstanden, mit einer Art Hinhaltetaktik und unter Verweis auf
die geheiligte Autonomie des Sports alle Vorstöße in diese Richtung
abzublocken. Die erste große Koalition unter Angela Merkel beließ es
wunschgemäß bei einer halbherzigen Modifizierung des
Arzneimittelgesetzes, das bis heute allerlei Schlupflöcher für den
organisierten Sportbetrug enthält. Beispielhaft dafür steht die
aberwitzige Beschränkung der Strafverfolgung auf den Besitz "nicht
geringer Mengen" verbotener Substanzen. Nicht, dass der Sport seinen
Widerstand jetzt gänzlich aufgegeben hätte. Der Deutsche Olympische
Sportbund (DOSB) als Dachverband hat sich kurz vor dem Jahreswechsel
an einem Etikettenschwindel versucht. Als solcher ist der Vorschlag
anzusehen, alle bisherigen Regelungen zu bündeln und sodann das
Konstrukt mit dem Stempel "Anti-Doping-Gesetz" zu adeln. Es dürfte
sich um den letzten verzweifelten Versuch gehandelt haben, das
Unvermeidliche abzuwenden. Denn nun nimmt die Politik das Heft in die
Hand. Das ist zu begrüßen - und zudem ein längst überfälliger
Schritt. Wenn Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) jetzt
Eckpunkte eines "Sportschutzgesetzes" präsentiert, tritt er damit in
die Fußstapfen seiner Vorgängerin Beate Merk. Und tatsächlich geht es
auch darum, den Sport vor sich selbst zu schützen. Diese
milliardenschwere Unterhaltungsindustrie hat hinreichend
nachgewiesen, dass sie ihre Probleme - dazu zählt neben der
Leistungsmanipulation zum Beispiel auch der Wettbetrug - nicht selbst
in den Griff bekommt. Polizei und Staatsanwaltschaften verfügen eben
über ein ganz anderes Instrumentarium, wenn es darum geht,
Kriminellen auf die Schliche zu kommen. Im Gegensatz zu Merk kann
sich Bausback sicher sein, dass seine Initiative nicht auf taube
Ohren stößt. Die Mehrheit der Bundesländer steht mittlerweile hinter
den Vorschlägen aus dem Freistaat. Auch der für den Sport zuständige
Innenminister Thomas de Maizière hat bereits signalisiert, dass er
bei diesem Thema Handlungsbedarf sieht. Im Koalitionsvertrag ist das
Ziel der uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln
verankert. Die Klausel "nicht geringe Mengen" wäre Vergangenheit.
Nimmt man noch eine Kronzeugenregelung hinzu, sind die Kernpunkte des
neuen Anti-Doping-Gesetzes skizziert. Dessen Gegner argumentieren
weiterhin, die autonome Sportgerichtsbarkeit könne Dopingdelikte viel
schneller und effektiver ahnden als staatliche Instanzen. In der Tat:
Vor Strafgerichten gilt die Unschuldsvermutung, in
Sportgerichtsverfahren dreht sich die Beweislast um, wenn verbotene
Substanzen im Körper des Athleten gefunden wurden. Doch tastet ein
Anti-Doping-Gesetz die Arbeit der Sportrichter nicht an. Es ergänzt
vielmehr das zur Verfügung stehende juristische Arsenal, um der
Seuche Sportbetrug wirksam zu begegnen. Der Deutsche
Leichtathletik-Verband (DLV) hat unter der Führung seines Präsidenten
Clemens Prokop unermüdlich für ein solches Gesetz gestritten. Der
Regensburger Amtsgerichtsdirektor hat sich über die Jahre so manche
herbe Abfuhr im DOSB eingehandelt, dessen damaliger Präsident Dr.
Thomas Bach stets solide Mehrheiten gegen die DLV-Anträge
organisierte. Bei den Berliner Koalitionsverhandlungen saß Prokop nun
als Experte mit am Tisch, und das Anti-Doping-Gesetz, so es denn bald
verabschiedet wird, dürfte auch seine Handschrift tragen. Er und
seine Mitstreiter haben bewiesen, dass sich ein langer Atem auszahlt
- im Sport allemal.
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Datum: 03.02.2014 - 20:00 Uhr
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