Mitteldeutsche Zeitung: zu Bundesverfassungsgericht
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einen Fall an den EuGH verwiesen. Er soll entscheiden, ob die
Europäische Zentralbank bei der Euro-Rettung ihre Kompetenzen
überdehnt hat. Doch hinter der scheinbaren Geste der Kooperation
verbirgt sich ein Affront. Im konkreten Fall ist Karlsruhe so
eindeutig unzuständig, dass sogar manche Verfassungsrichter Skrupel
hatten, sich einzumischen. Außerdem wird dem EuGH nicht wirklich die
Entscheidung überlassen. Die Karlsruher haben schon erklärt, dass
sie das Rettungsprogramm der EZB für rechtswidrig halten. Der EuGH
muss damit rechnen, dass Karlsruhe eine gegenteilige Entscheidung aus
Luxemburg nicht akzeptieren würde. Statt von Kooperation könnte man
auch von einer Erpressung sprechen.
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Datum: 07.02.2014 - 20:08 Uhr
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