Zusätzliche alternative Behandlungsmöglichkeiten gegen bösartige Hirntumore in Sicht?
ID: 1018020
Ein neues, von der ISUS Stiftung (Deisenhofen) gefördertes dreijähriges Forschungsprojekt untersucht die Wirkung von Mistelpräparaten im Kampf gegen Glioblastomen
Die Studie hat dabei das Mischpräparat ISCADOR Q und die Reinsubstanz Aviscumine im Fokus. Mistelpräparate sind im deutschsprachigen Raum die häufigsten eingesetzten Krebsmittel, die rezeptfrei erhältlich sind. Um den Einsatz der Mistel als Heilmittel in der Krebstherapie ranken sich jedoch viele Mythen. Seit Jahren stehen verschiedene, in Studien gewonnene Erkenntnisse auf dem Prüfstand, ohne dass sich bis heute daraus neue wegweisende Behandlungsmöglichkeiten in der Tumortherapie ergeben hätten.
ISCADOR Q – Wirkung gegen GBM-Tumorzellen nachweisbar
An diesem Punkt setzt die Forschungsarbeit von Professor Ulrike Naumann und Professor Michel Mittelbronn an. In einer ersten Studie, die ebenfalls von der ISUS Stiftung gefördert wurde, hatte Professor Ulrike Naumann erforscht, ob und wie verschiedene Mistelpräparate gegen Tumorzellen eines Glioblastoms wirksam sind. Das Ergebnis dieser Studie war vielversprechend: „Wir haben nachweisen können, dass das sehr lektinreiche Mistelmischpräparat ISCADOR Q gegen Tumorzellen eines Glioblastoms wirkt. Verschiedene Versuche haben u.a. gezeigt, dass ISCADOR Q die Fähigkeit der Tumorzellen, zu wandern und in gesundes Hirngewebe einzudringen, verhindert“, erklärt die Professorin, die am Hertie-Institut für klinische Hirnforschung die Arbeitsgruppe Molekulare Neuro-Onkologie leitet.
Gibt es neue Behandlungsmöglichkeiten?
Eine wichtige Erkenntnis, die nun in einer Folgestudie weiter überprüft und vor allem auf mögliche Therapieansätze erforscht werden soll. „Die Schwierigkeit in der Beurteilung der Wirksamkeit von Mistelpräparaten in der Krebstherapie liegt vor allem darin, dass es sich meist um Präparate mit einigen, oft sogar vielen pharmakologisch wirksamen Komponenten handelt“, erklärt Professor Michel Mittelbronn. „Das macht deren Zulassung und Einsatz in klinischen Studien nur schwer möglich.“ Naumanns und Mittelbronns Forschungen zielen daher darauf, mit der Studie präklinische Daten über die Wirkung von Mistelpräparaten zu erheben, die im positiven Fall dann in klinischen Studien hinsichtlich ihrer Wirksamkeit an Patienten überprüft werden müssen. Aus diesem Grund hat die Studie einen vergleichenden Ansatz gewählt: Forschungsgegenstand ist das Mischpräparat ISCADOR Q im Vergleich zur Reinsubstanz Aviscumine.
„In dieser Forschungsarbeit über das Mistelpräparat ISCADOR Q werden Ansätze der modernen naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf Präparate der Komplementärmedizin angewandt. Dieser unkonventionelle Ansatz hat uns beeindruckt, “ begründet Ulrike Sauer, geschäftsführender Vorstand der ISUS Stiftung, das Engagement der ISUS Stiftung.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über die ISUS Stiftung
Die gemeinnützige Innovationsstiftung ISUS engagiert sich für Erfinder und unterstützt wissenschaftliche Vorhaben, die die Lebensqualität erhöhen und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur beitragen. Die ISUS Stiftung initiiert auch wissenschaftliche Studien und fördert auf diese Weise insbesondere unkonventionelle Forschungen, denen der Zugang zu üblichen Förderprogrammen häufig nicht möglich ist.
Datum: 11.02.2014 - 16:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1018020
Anzahl Zeichen: 3530
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulrike Sauer
Stadt:
Deisenhofen
Telefon: +49 89 45080876211
Kategorie:
Forschung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.02.2014
Diese Pressemitteilung wurde bisher 936 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zusätzliche alternative Behandlungsmöglichkeiten gegen bösartige Hirntumore in Sicht?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ISUS Stiftung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).