Westfalenpost: Zum Vorwurf der Altersdiskrminierung - Alter darf kein Makel sein
ID: 1018173
der Praxis aber wurde jeder fünfte Deutsche wegen seines Alters schon
benachteiligt. Mit 70 zu alt für den Kredit, mit 50 zu alt für den
Job, mit 30 zu alt für ein Stipendium. Unternehmen, die eine
"Verstärkung für ihr junges dynamisches Team" suchen, grenzen
Senioren bewusst aus. Dass ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz
oder eine Alten-Quote im Betrieb die Benachteiligung der "Silver
ager" beenden würde, ist Illusion. Das Nachdenken über den
unbefriedigenden Status quo würde eine Verfassungsänderung aber
allemal fördern.
Es gibt viel zu tun. Starre Altersgrenzen könnten durch einen
flexiblen Renteneintritt aufgehoben werden. Und dass Finanzämter
Steuerformulare nur noch per Computer verschicken wollen, geht an der
Lebenswirklichkeit vieler Senioren vorbei. Auch die Wirtschaft muss
sich auf den wachsenden "Silbermarkt" einstellen: große Schrift auf
Produkten, kleinere Essensportionen, mehr Liefer-Service. Und allein
mit längeren Grünphasen an Fußgängerampe
Altersdiskriminierung hat viele Facetten. In der Schweiz müssen
über 70-Jährige alle zwei Jahre zum obligatorischen Fahreignungstest.
Das scheint mit Blick auf die zunehmend fitten Alten übertrieben.
Zumal sich die Experten streiten, ob Senioren häufiger Unfälle
verursachen als junge Führerscheinneulinge. Der Vorschlag der
Deutschen Verkehrswacht, dass Senioren freiwillig ihre körperlichen
und psychischen Fähigkeiten testen lassen, zielt in die richtige
Richtung. Schließlich müssen auch Ältere ein Interesse haben, dass
sie verkehrstüchtig sind.
Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion
Telefon: 02331/9174160
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.02.2014 - 21:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1018173
Anzahl Zeichen: 1903
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Hagen
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 152 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalenpost: Zum Vorwurf der Altersdiskrminierung - Alter darf kein Makel sein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalenpost (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).