Frankfurter Rundschau: Pressestimme zum Elternunterhalt
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zum Elternunterhalt:
Man muss nicht Ethik studiert haben, um zu wissen, dass es einem
fundamentalen Gerechtigkeitsgefühl widerspricht, wenn ein Sohn für
den Vater zahlen muss, der ihn Jahrzehnte zuvor verstoßen hat. Dieses
Urteil wirft aber auch ein grundsätzliches Schlaglicht auf den
Elternunterhalt. Ist es wirklich angemessen, dass jemand, der 2100
Euro netto im Monat verdient, 200 Euro für den Heimplatz des Vaters
oder der Mutter zahlen muss? Bei der Grundsicherung im Alter gilt
eine Einkommensgrenze von 100 000 Euro für jeden
unterhaltspflichtigen Angehörigen; nur wer mehr verdient, wird vom
Staat für die Eltern zur Kasse gebeten. Es wäre das Mindeste, die
Einkommensgrenzen auch beim Elternunterhalt höher anzusetzen. Die
jetzige Regelung überfordert viele Familien finanziell, auch
diejenigen, die gerne für ihre Eltern zahlen.
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Frankfurter Rundschau
Kira Frenk
Telefon: 069/2199-3386
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Datum: 12.02.2014 - 16:47 Uhr
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