Weser-Kurier: Kommentar zum BGH-Urteil zum Unterhalt für die eigenen Eltern
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sieben Kinder nicht eine Mutter, heißt es im Volksmund. In
Seniorenheimen leben eben nicht nur die Alten einsam, die keine
Angehörigen mehr haben. Nach moralischen Maßstäben sind Kinder ihren
Eltern etwas schuldig, jedenfalls in einer stabilen Familie. Nach den
juristischen Maßstäben des BGH bemisst sich die Schuld daran, wie
lange der Vater für seinen Sohn gesorgt hat. Das mag juristisch
korrekt sein, nachvollziehbar und richtig. Gerecht ist es nicht.
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Datum: 12.02.2014 - 20:56 Uhr
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