Westfalenpost: Auch an die Würde der betagten Eltern denken / Kommentar zum Elternunterhalt von Monika Willer
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Gemeinden wollen nicht auf den Pflegekosten für immer mehr ältere
Bürger sitzenbleiben. Wenn diese keine Familien haben und das
Vermögen aufgebraucht ist, gerät die öffentliche Hand in die Pflicht.
Gibt es aber Kinder, so müssen sie für den Elternunterhalt aufkommen,
selbst wenn Vater oder Mutter den Kontakt abgebrochen haben. Das
entsprechende BGH-Urteil dürfte in den Kämmereien vieler Kommunen für
ein gewisses Aufatmen sorgen. Solange sich ein Elternteil bis zur
Volljährigkeit um das Kind gekümmert hat, muss dieses später dafür
sorgen, auch wenn es - wie hier - enterbt wurde. Ungerechte Welt, mag
man denken. 9000 Euro nachträgliche Heimkosten schlagen in einer
mittelständischen Familie böse zu Buche; ganz abgesehen von dem
Kummer durch die erlittene Zurückweisung. Allerdings dürfte es sich
doch um Einzelfälle handeln. Trotzdem bleibt der Elternunterhalt
emotional und finanziell ein schmerzliches und schwieriges Thema.
Denn in dem Alter, in dem Eltern pflegebedürftig werden, ist der
eigene Nachwuchs gerade mal in der Ausbildung. Die Betroffenen müssen
also doppelt einstehen. Das fällt oft schwer und wird, was die
Heimkosten angeht, umso bitterer angesichts der Erkenntnis, dass der
Staat nur da nichts fordert, wo nichts zu holen ist. Auf der anderen
Seite geht es um eine Elterngeneration, zu deren Werten es gehört, in
erster Linie für die Kinder da zu sein. Bei allen Diskussionen sollte
daher immer die Würde des pflegebedürftigen älteren Menschen im
Vordergrund stehen. Denn es ist unerträglich, wenn man erleben muss,
dass betagte Eltern angesichts der Rechtslage den eigenen Tod
herbeisehnen,um ihren Kindern finanziell nicht zur Last zu fallen.
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Datum: 12.02.2014 - 21:26 Uhr
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