Konsequenzen aus dem Karlsruher Urteil zum EU-Reformvertrag ziehen
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Konsequenzen aus dem Karlsruher Urteil zum EU-Reformvertrag ziehen
"Eine Konsequenz aus dem Urteil sollte eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sein, um im Bereich der Menschenrechte verbesserte Individualklagen und Verbandsklagen durchsetzen zu können.
Eine weitere Konsequenz müsste die Einführung von Volksentscheiden sein, immer dann wenn nationale Kompetenzen von Deutschland auf die EU übertragen werden.
Ratsam wäre zudem ein imperatives Mandat für die Bundesregierung im Europäischen Rat.
Großes Gewicht legt DIE LINKE auf das Bestimmungsrecht des Parlaments in der Frage der militärischen Beteiligung deutscher Soldaten bei der Battle Group. Das deutsche Parlament muss außerdem in die Lage versetzt werden, über die Inhalte der europäischen Sicherheit- und Verteidigungspolitik mitzubestimmen.
Weil nicht selten Eigenzuständigkeiten der Bundesländer durch EU-Kommissionsbeschlüsse berührt werden, muss der Bundesrat gestärkt werden.
Und nicht zuletzt sollte das Begleitgesetz diesmal von Anfang an allen demokratischen und fachlichen Anforderungen genügen."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Telefax +4930/227-56801
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Datum: 10.07.2009 - 20:51 Uhr
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