Schön/Weinberg: Für einen konsequenten und nachhaltigen Kinder- und Jugendschutz
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sogenannte "Posing-Fotos" von Kindern und Jugendlichen legal sind.
Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion
im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Marcus Weinberg:
"Es ist an der Zeit, auch die Opfer, nämlich die Kinder und
Jugendlichen, in der aktuellen Diskussion in den Blick zu nehmen.
Dass der Besitz von Film- und Fotosets mit unbekleideten Kindern und
Jugendlichen in Deutschland grundsätzlich als "legal" eingestuft
wird, ist im Sinne des Schutzes von Kindern zu hinterfragen. Die
Union wird deshalb prüfen, ob unser Strafrecht angepasst werden muss.
Wir haben eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um unser Rechtssystem
mit Blick auf Kinderpornographie und "Posing" mit dem anderer Länder
zu vergleichen. Auch die Strafverfolgung muss überprüft und
international angepasst werden.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir das
Bundeskinderschutzgesetz eingeführt, das zum 1. Januar 2012 in Kraft
getreten ist und den Kinderschutz in Deutschland maßgeblich
verbessert hat. Das Bundeskinderschutzgesetz setzt auf Prävention und
Intervention. Diesen Ansatz werden wir auch weiterhin verfolgen.
Unser aller Ziel muss ein konsequenter und nachhaltiger Kinder- und
Jugendschutz sein. Mit dem Körper minderjähriger Kinder dürfen keine
Geschäfte gemacht werden. Kinder dürfen nicht zu Objekten sexueller
Neigungen werden. Deswegen ist die Bagatellisierung der Fotos
unsäglich."
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Datum: 17.02.2014 - 19:11 Uhr
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