Menschenrechtsinstitut: Jüngster Europaratsbericht stärkt Forderung nach Abschaffung von 'Racial Profiling'
ID: 1023972
Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) veröffentlichten 5.
Berichts zu Deutschland erklärt Beate Rudolf, Direktorin des
Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Der Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und
Intoleranz kritisiert die weitreichenden polizeirechtlichen
Ermächtigungsnormen für 'anlassunabhängige' Personenkontrollen in
Bund und Ländern, die dazu führen, dass die Polizei Menschen selektiv
nach äußeren Merkmalen wie Hautfarbe auswählt ('Racial Profiling').
Wir begrüßen die Empfehlung der Kommission, polizeiliche Maßnahmen
wie Kontrollen und Durchsuchungen von Menschen immer an einen
konkreten Verdacht zu knüpfen.
Mit Blick auf die Mordserie der Terrorgruppe NSU empfiehlt die
Kommission Deutschland, die strafrechtlichen Ermittlungen
rassistischer Straftaten durch Polizei- und Sicherheitsbehörden zu
verbessern. Erforderlich sei eine Reform des Systems zur Verfolgung
und Erfassung von rassistischen wie auch homo- und transfeindlichen
Vorfällen mit dem Ziel, dass jeder Fall, dem ein solches Motiv
zugrunde liegt, einer eingehenden Untersuchung unterzogen wird. Am
vergangenen Donnerstag haben Bundestag und Bundesregierung ihr
Versprechen erneuert, grundlegende Konsequenzen aus dem Versagen bei
der Aufklärung der rassistischen Taten der NSU zu ziehen. Dabei
sollten sie die Empfehlungen der ECRI-Kommission berücksichtigen, die
bereits seit langem das fehlende Gesamtkonzept Deutschlands bei der
Bekämpfung von Rassismus anmahnt."
Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz / European
Commission against Racism and Intolerance (ECRI):
Die Einrichtung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und
Intoleranz wurde von den Staats- und Regierungschefs der
Mitgliedstaaten des Europarats im Jahre 1993 beschlossen. Die
Kommission geht unmittelbar auf den Beschluss der Staats- und
Regierungschefs zurück, der durch das Ministerkomitee des Europarats
umgesetzt wurde; im Jahre 1994 nahm ECRI seine Arbeit auf. Zentrale
Aufgabe der unabhängigen Experten-Kommission ist es, rassistische
Diskriminierung , Antisemitismus und Intoleranz in ganz Europa auf
der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), des
12. Zusatzprotokolls zur EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu bekämpfen. Diese Aufgabe
wird von ECRI vor allem durch die Erstellung von Länderberichten, die
Veröffentlichung von Allgemeinen politischen Empfehlungen und die
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft wahrgenommen.
ECRI Report on Germany (fifth monitoring cycle) www.coe.int/ecri
Hendrik Cremer: "Racial Profiling" - Menschenrechtswidrige
Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz.
Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei.
Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2013
http://ots.de/b4weN
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand,
Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14
Mobil +49 160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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Datum: 25.02.2014 - 07:16 Uhr
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