Allg. Zeitung Mainz: Allgemeine Zeitung Kommentar zum Fall Edathy und zu Ermittlungen gegen Ex-Minis

Allg. Zeitung Mainz: Allgemeine Zeitung
Kommentar zum Fall Edathy und zu Ermittlungen gegen Ex-Minister Friedrich

ID: 1025286
(ots) - Brüche

Wieder so ein Tag, der die Merkwürdigkeiten und verqueren Umstände
im Fall Edathy nahezu mustergültig spiegelt. Der Bürger sieht's und
wendet sich mit Grausen. Die Staatsanwaltschaft eröffnet ein
Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Innenminister Friedrich,
und eine Zeitung weiß das eher als der amtierende Innenminister de
Maizière. Nichts gegen die Recherche-Schlagkraft von Zeitungen. Die
kann im Rechtsstaat hilfreich sein; schwierig bis schädlich aber kann
es werden, wenn auf breitester Front gezielt durchgestochen wird. Das
Ermittlungsverfahren, an dem rechtsstaatlich kein Weg vorbeiführt,
ist überaus schlagzeilenträchtig. Damit steht Friedrich aktuell also
erneut in negativerem Licht im Vergleich zu Edathy, obwohl die
Neuigkeiten, die den Ex-Abgeordneten betreffen, auch sehr schwer
wiegen: Edathy bewahrte offenbar geheime Unterlagen zu Hause auf. Und
nicht zuletzt kommt dann ausgerechnet von der CSU in Gestalt des
Innenexperten Uhl noch ein Spruch, überflüssig wie ein Kropf: "Ich
rechne nicht damit, dass unser ehemaliger Innenminister im Gefängnis
landet." Brüller-Gag. Oder man nimmt es ernst und muss dann sagen:
Wenn ein Gericht das so bestimmt, dann geht einer ins Gefängnis, ob
er nun Minister war oder nicht. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen
sind furchtbar unangenehm für den Betroffenen, aber noch lange keine
Anklage, geschweige denn eine Verurteilung. Vorverurteilung oder
Vorabfreispruch könnten nun aber folgen. Das hängt davon ab, ob es
eine Stimmungsmache gibt, pro oder kontra Friedrich, womöglich mit
weiteren Durchstechereien. Die Rechtsordnung will so etwas tunlichst
verhindern. Aber der Bruch von Regeln ist heutzutage allüberall die
Regel, nicht die Ausnahme.



Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Andreas Trapp
Newsmanager


Telefon: 06131/485872
online@vrm.de

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Datum: 26.02.2014 - 20:07 Uhr
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